Zuständig oder nicht? (Allgemeines)
Hallo Kollegen,
in wie weit bin ich denn als SBV für Kollgegen zuständig, die einen laufenden Gleichstellungs- oder Verschlimmerungsantrag haben>
Folgende Situation:
Kollegin seit 24 Jahren im Haus beschäftigt, GdB von 30 mit laufendem Gleichstellungsantrag bei der ARGE. Arbeitsplatz gefährdet und die Wiedereingliederung (Hamburger Modell) vom AG ohne Angaben von Gründen abgelehnt.
Jetzt bekam Sie heute einen Anruf, am Donnerstag ist ein Gespräch mit dem AG zwecks BEM (was bei uns dann das erste Mal umgesetzt werden würde).
Vor lauter Panik hat sie gleich einen Antrag auf Verschlimmerung ans Integrationsamt geschickt und mich heute darüber informiert.
Jetzt hätte die Kollegin bei dem Gespräch aber auch gerne mich als SBV dabei, der AG signalisierte aber, das ich als SBV da nichts zu suchen hätte wegen fehlender Schwerbehinderung.
Gibt es irgendeine Argumentationsbasis (oder vielleicht sogar einen Paragraphen im SGB IX den ich vor lauter Bücher wälzen heute übersehen habe) mich in das Gespräch einzubringen>
Lieben Gruß
Tanja Mindermann