Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit (Rente / Pension / ATZ)

Ostfriese, Niedersachsen, Tuesday, 08.02.2011, 12:32 (vor 4834 Tagen)

Bei einer schwerbehinderten 30jährigen Kollegin (Beamtin)wurde ihre begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt. Gem. § 27 Abs. 2 BamtStG, § 43 Abs. 5 Nieders. Beamtengesetz ist nun beabsichtigt, ihre tägliche Arbeitszeit auf 4 Stunden herabzusetzen. Früher gab es einen Durchführungshinweis (RdErl. d. NdsMI v. 20.03.2000), der gewährleistete, dass der Beamte in solch einem Fall finanziell nicht schlechter gestellt ist, als wenn er voll pensioniert wäre.

Fragen: Gilt diese Vorschrift weiter> Gibt es evtl eine neuere> Kennt jemand einen ähnlichen Fall>


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