Anspruch auf Schwerbehindertenparkplatz (Allgemeines)
Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine Frage.
Gleich vorab: Habe unter A-Z nachgeschaut aber nichts genaueres zu meinem Problem finden können:
Ein Mitarbeiter hier bei uns hat einen GdB von 70 und das Merkzeichen "G" in seinem Ausweis.
Den PKW parkt er in auf einem angemieteten Parkplatz für mtl 55 Euro.
Dieser Parkplatz befindet sich in einem Parkhaus, welches zu Fuß in circa 5 - 10 Minuten zu erreichen ist.
Nun stellt sich hier die Frage ob der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einen schwerbehinderten - Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stellen muß (siehe § 81 SGB IX) und dieser dann auch kostenfrei sein sollte>>
Wie und wo ist sowas geregelt> Oder obliegt es dem AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht eine für ihne "eigene" Lösung anzubieten>
Wie verhält es sich>
Danke für Eure Hilfe! 