Schwangerschaft (Allgemeines)
Hallo "LRS",
» ich schaue zwar schon seit meiner Wahl im Dezember gelegentlich zum
» "Selbststudium" hier herein
Sehr gute Idee! 
» Sie möchte weiter arbeiten, aber leichter bzw. Kürzer.
Sie hat ja einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, u.a. auch aus § 81 Abs. 4 SGB IX. Aber der AG muss Teilzeit nur unbefristet zustimmen.
» Gibt es besondere Regelungen für schwangere Schwerbehinderte> Ich denke
» eher nein, aber ich möchte doch die Chance nutzen, hier die Experten zu
» befragen.
Richtig gedacht! ;-
Also "nur" SGB IX und die Mutterschutzregelungen.
PS: Gebe in Deinem Profil noch an, BPersVG (Bund) oder Land>>