Personalbedarfsermittlung (Allgemeines)

Maurizio, München / Bayern, Wednesday, 23.02.2011, 17:08 (vor 5721 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin als Vertrauensperson in einer Bundesbehörde tätig.
In kürze wird im Hause eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt in einem Arbeitsbereich mit zwei schwerbehinderte Kolleginnen. Der Arbeitsbereich Telefonzentrale erfordert eine Anwesenheitspflicht der Kolleginnen.
Der eine Arbeitsplatz der blinden Kollegin wurde vom Integrationsamt blindengerecht eingerichtet.
Leider habe ich nichts im Sozialgesetzbuch IX gefunden.
Mein frage lautet nun ist es überhaupt zulässig bzw. notwendig in diesem Fall eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen>

Danke schon mal für eure Antworten:-|

Personalbedarfsermittlung

hackenberger, Thursday, 24.02.2011, 09:51 (vor 5720 Tagen) @ Maurizio

Hallo Maurizio,

» Mein frage lautet nun ist es überhaupt zulässig bzw. notwendig in diesem
» Fall eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen>

Personalbedarfsermittlung sind ein notwendiges Mittel des AG um langfristig feststellen zu können, ist die Dienststelle auf Grund der von ihr zu erledigenden Aufgaben mit [link=http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/personalbedarf.html>]genügend Personal[/link] ausgestattet.

Es bedeutet nicht, dass hier beim betshenden Personal Änderungen erfolgen müssen.

Die SchwbV und PR sollten hier dann halt auch die Ergebnisse dieser Ermittlung bewerten und auf die notwendigen Umsetzungen achten/ hinwirken.


Kontextlink:
[link=http://www.orghandbuch.de/cln_092/OrganisationsHandbuch/DE/node.html>__nnn=true]Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung[/link]
Den direkten Link zum Handbuch findet man in Text dieses Webbeitrages.

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