Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
schön, dass auch mal eine erfahrene Eminenz noch was lernt und uns die neue Erkenntnis gleich weitergibt. 
Hierzu tut sich mir doch gleich noch eine weitere Frage auf. Ist diese Möglichkeit auch auf DO-Angestellte anzuwenden>
Sie sind ja zwar rechtlich gesehen Angestellte, aber mit Sonderstatus, da auf sie das Beamtenrecht über eine Dienstordnung angewendet wird.
Soweit mal spontan auf die Schnelle.
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Freundlich grüßt Blessing