Verhaltenskontrolle der Internetnutzung (Allgemeines)
Hallo,
ich habe folgende Fragen:
in unserem Landesbetrieb gibt es eine DV, die die Nutzung des Internets regelt. Danach ist es jedem Beschäftigten gestattet, dass Internet pro Tag eine viertel Stunde privat zu nutzen. Die Kontrolle erfolgt durch das Überwachungsprogramm SurfCop. Hierbei kann es zu folgenden Problemem kommen:
Eine Internetseite wird geöffnet und dann versehentlich abgelegt; wenn auf der Seite nichts passiert, wird eine Minute registiert, sollten auf der Seite irgendwelche Änderungen/Aktualisierungen geschehen, erfolgt die REgistrierung über die gesamte Zeit, d. h. es wird genau registriert, welche Seite wie lange offen war - also jetzt z. B. dass ich auf dieser Seite (http://www.schwbv.de/forum/posting.php>view=board&category=0) seit einiger Zeit surfe. Kontrolliert wird dabei die komplette Nutzung - also dienstlich und privat.
Nun habe ich gelesen - und weiß leider nicht mehr wo - dass diese Kontrolle des SBV nicht statthaft sei, da der AG aus den Seiten schließen kann, welchen Tätigkeiten die SBV nachgegangen ist. Wo finde ich Material über die Statthaftigkeit> Welche Kontrollen dürfen - für die SBV - vorgenommen werden> Was darf dokumentiert werden>
Ich bin auf die ANtworten gespannt und danke bereits jetzt. Es kann sich ergeben, dass durch die Antwortgen weitere Fragen auftauchen
Gruß aus Kassel
M.K.