Rechtsfähigkeit (Umgang mit BR / PR)
Ein Hallo ans Forum,
ich bin neu im Forum. Es gefällt mir sehr gut. Konnte schon viele Informationen und Anregungen finden. Danke
Aber, ich habe auch gleiche eine Frage. Sollte sie schon einmal gestellt worden sein, ich kann mit der Suchfunktion noch nicht so gut umgehen, daher jetzt gleich Entschuldigung.
In einem von mir besuchten Seminar zum Thema Betriebsratsorgan wurde über die Rechtspersönlichkeit des Betriebsrates referiert.
Uns wurde vermittelt, dass der Betriebsrat als Organ keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Er ist grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht rechtsfähig, er ist lediglich beteiligungsfähig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Der Betriebsrat ist auch nicht vermögensfähig. Er kann somit keine Verbindlichkeiten eingehen und keine Forderungen erwerben.
Nun meine Frage:
kann ein BR-Vorsitzender ein "eigenes" Bankkonto besitzen>
Kann er Bestellungen wie z.B. Büroeinrichtungsgegenstände und vieles mehr eigenhändig bestellen und auch bezahlen>
Ist hier die Stellung der Rechtsperönlichkeit noch gegeben>
Meine Kollegen und ich aus dem Gremium sind sehr verunsichert - offiziell wissen wir nämlich davon nichts -, sind per Zufall darauf gestossen.
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht> Kann mir jemand dazu antworten. Danke
50pit50