Rechtsfähigkeit (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 07.03.2011, 16:20 (vor 5706 Tagen) @ 50pit50

Hallo,

ich habe folgendes gefunden, vielleicht hilft es ja!
Die Haftung des Betriebsrats. Der Betriebsrat als Organ besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Weiter befasst sich folgendes Buch mit dem Thema:
[link=http://books.google.de/books>id=PHGG1zWAVSAC&pg=PA33&lpg=PA33&dq=Betriebsrat+als+Organ+keine+eigene+Rechtspers%C3%B6nlichkeit&source=bl&ots=MFnNnYDqBW&sig=gGLhU8rAwFNnob0XktwIiZ2MdrQ&hl=de&ei=bPR0TajIEo24hAeWqdwz&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBgQ6AEwAA#v=onepage&q&f=false]Die rechtliche Stellung des mehrköpfigen Betriebsrats[/link] Von Doris-Maria Schuster

Hier kann man es noch kaufen!

Ein ggf. weiteres sehr interessantes Buch, da man hieraus auch für die SchwbV ableiten kann.
[link=http://books.google.de/books>id=9V5e2y566bcC&printsec=frontcover&dq=related:ISBN3825846253#v=onepage&q&f=false]Die Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder für Pflichtverletzungen[/link] Von Detlev W. Belling

Hier kann man es kaufen!


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