Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertretungen (Seminare / Fortbildung)

Gabi @, Friday, 03.06.2005, 14:11 (vor 6903 Tagen)

Hallo,

mein Arbeitgeber will die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen nur an kostenlosen Schulungen teilnehmen lassen, wie sie z.B. von Integrationsämtern durchgeführt werden. Am liebsten wären ihm Inhouse-Veranstaltungen, damit auch keine Reise- bzw. Übernachtungskosten anfallen.

Wie sieht die rechtliche Lage aus> Kann der Arbeitgeber verbieten, an den Schulungen renommierter Seminarveranstalter, z.B. IFB, poko, WAF teilzunehmen>

Vielen Dank für die Antwort

Gabi


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