Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertretungen (Seminare / Fortbildung)
Hallo,
mein Arbeitgeber will die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen nur an kostenlosen Schulungen teilnehmen lassen, wie sie z.B. von Integrationsämtern durchgeführt werden. Am liebsten wären ihm Inhouse-Veranstaltungen, damit auch keine Reise- bzw. Übernachtungskosten anfallen.
Wie sieht die rechtliche Lage aus> Kann der Arbeitgeber verbieten, an den Schulungen renommierter Seminarveranstalter, z.B. IFB, poko, WAF teilzunehmen>
Vielen Dank für die Antwort
Gabi