Computerkontrolle (Lektüre / Gesetze)

jaha, Kiel Schleswig-Holstein, Wednesday, 09.03.2011, 12:51 (vor 4806 Tagen)

Darf mein Arbeitgeber, den von mir zu meiner SBV-Tätigkeit genutzten Computer überprüfen, das heißt, meine Aktivitäten im Internet überprüfen, oder gilt hier die gleiche Aussage wie im BetrVG, nachdem der Mailvrkehr von BR/PR nicht überprüft werden darf.

im Voraus vielen Dank für die Antwort


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