Unerkannte Behinderung (Allgemeines)

Illusion, Köln, Thursday, 10.03.2011, 18:20 (vor 5706 Tagen)

Hallo an alle^^

bevor es mir in dem anderem Thread untergeht^^ http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12098

Es hat hier jemand geschrieben, bei Behinderungen, die einen Gefahrenmoment auslösen können, muss man einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Ist das bei einer Störung gegeben, wo man BTM -Pflichtige Medikamente nähmen muss und damit Auto fährt> Weil der Person muss ja die Behinderung nicht bewusst sein.

Danke für die Antwort

--
„Wir alle verachten Vorurteile, aber wir sind alle voreingenommen.“
Herbert Spencer (1820-1903)

Unerkannte Behinderung

hackenberger, Thursday, 10.03.2011, 18:46 (vor 5706 Tagen) @ Illusion

Hallo "Illusion"

» Es hat hier jemand geschrieben, bei Behinderungen, die einen
» Gefahrenmoment auslösen können, muss man einen Schwerbehindertenausweis
» beantragen.
Das hat keiner geschrieben!

Es muss KEINER eine Schwerbehinderung beantragen. Vielmehr ist es so, wird eine Schwerbehinderung beantragt und der VA erkennt aus den Unterlagen Gründe für eine Behinderung welche aber nicht zur Anerkennung beantrag wurden, hat es diese unberücksichtigt zu lassen. Es ist hier eine reine Antragsangelegenheit, also was nicht Beantragt wird zur Anerkennung wird auch nicht anerkannt.

Dieses kann z.B. beim Thema HIV sehr wichtig sein, wenn aus Unterlage eine HIV Erkrankung zu erkennen ist, der Antragsteller dieses aber nicht aktenkundig haben möchte.

Unerkannte Behinderung

Illusion, Köln, Thursday, 10.03.2011, 18:59 (vor 5706 Tagen) @ hackenberger

» Das hat keiner geschrieben!

Ich habe das so bei Rudi Oltmanns verstanden oder von da habe ich es.

Also hat es mehr was mit Krankheiten zutun, mit denen man andere Menschen anstecken kann und nicht Medikamente.

--
„Wir alle verachten Vorurteile, aber wir sind alle voreingenommen.“
Herbert Spencer (1820-1903)

Unerkannte Behinderung

hackenberger, Thursday, 10.03.2011, 19:05 (vor 5706 Tagen) @ Illusion

Hallo "Illusion",

» Ich habe das so bei Rudi Oltmanns verstanden oder von da habe ich es.
Da hast Du etwas falsch verstandne.

» Also hat es mehr was mit Krankheiten zutun, mit denen man andere Menschen
» anstecken kann und nicht Medikamente.
Auch das ist so nicht ganz richtig. Du hast offenbar [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12098#p12433]meine Antwort[/link] in dem anderen Beitrag, wo Du das Thema BTM gebracht hats nicht gelesen.

Unerkannte Behinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.03.2011, 19:46 (vor 5706 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das stimmt so generell nicht überall:
» Vielmehr ist es so, wird
» eine Schwerbehinderung beantragt und der VA erkennt aus den Unterlagen
» Gründe für eine Behinderung welche aber nicht zur Anerkennung beantrag
» wurden, hat es diese unberücksichtigt zu lassen. Es ist hier eine reine
» Antragsangelegenheit, also was nicht Beantragt wird zur Anerkennung wird
» auch nicht anerkannt.
Zumindest in BaWü werden nach Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf Seite 2 des Antrages unterhalb der geltend gemachten Krankheiten auch nicht angegebene Krankheiten bewertet:

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/show/1190318/rps-ref101-sgbxi-erstantr.pdf»

--
&Tschüß

Wolfgang

Unerkannte Behinderung

hackenberger, Thursday, 10.03.2011, 20:15 (vor 5706 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

» das stimmt so generell nicht überall:
Doch! Und nun bin ich von einem "alten Hasen" doch etwas enttäuscht.

Denn unter Pkt. 2. des Antrages heißt es ja:
Soll Ihr Antrag alle Gesundheitsstörungen, die sich aus den ärztlichen Unterlagen ergeben - auch wenn sie unter II.1 von Ihnen
nicht aufgeführt wurden – umfassen>
Ja / Nein.

Wenn man als Nein ankreuzt, werden gesundheitliche Beeinträchtigungen welche nicht beantragt wurden, aber aus den Unterlagen bekannt sind, eben nicht zur Anerkennung gebracht.

Bei JA hat man es ja beantragt. Da es sich dann um eine generelle Beantragung aller bekannten oder erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen handelt.

Würde als z.B. aus einem Antragsverfahren zu Anerkennung einer Taubheit aus den Akten auch eine HIV oder schwere Herz Erkrankung bekannt, würde diese sofern dort Nein angekreuzt ist eben nicht anerkannt.

Fazit also: Anerkannt wird nur das Beantragte, das kann eine bestimmte Beantragung oder generelle Beantragung sein.

Unerkannte Behinderung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.03.2011, 22:19 (vor 5705 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

wenn Du das so siehst, ist das sicherlich begründet. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß man (zumindest in BaWü - in anderen Formularen habe ich diese Möglichkeit nicht immer gesehen) nicht zwingend abschließend alle Funktionsstörungen ausdrücklich im Antrag bezeichnen muß.

--
&Tschüß

Wolfgang

Unerkannte Behinderung

hackenberger, Thursday, 10.03.2011, 22:30 (vor 5705 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ich kann immer auch angeben, ich beantrage die und die Behinderung und alle weitere sich aus den Unterlagen ergebenen.

Mir ging es ja nur darum, dass es sich ausschließlich um einen Antragssachverhal/ -feststellung handelt. Es erfolgt also keine Anerkennung Feststellung von Amtswegen, sofern nicht beantragt.

Das ist auch eine wichtige Schutzfunktion. Also die Verhinderung, dass von Amtswegen ein gesundheitlicher Sachverhalt aktenkundig wird.

Dieses hat wohl auch mit unserer Vergangenheit etwas zu tun. Damals wurden Fakten auch gesundheitlicher Art von Amtswegen erfasst, ausgewertet und gegen den Bürger genutzt.

PS: Wollte Dich auch nicht angreifen, wenn es so ankam, dann sorry. Ich schätze ja Dein Wissen.

Unerkannte Behinderung

Illusion, Köln, Friday, 11.03.2011, 11:11 (vor 5705 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

» Art von Amtswegen erfasst, ausgewertet und
» gegen den Bürger genutzt.

Ich verstehe nicht, wie das Rechtlich erlaubt sein kann. Weil was ist mit den Menschen, die eine Behinderung haben und es ist ihre haupt Behinderung, wegen der sie gerade die % bekommen würden. Sie deswegen dann den Ausweis nicht beantragen, weil er ihnen mehr schaden als nützen könnte.

Sie haben dann im Berufsleben von zwei Seiten Defizite, sie müssen mit den nicht behinderten Menschen mithalten und bei einer Bewerbung im öffentlichem Dienst können sie nicht mit anderen anerkannten SB konkurieren, weil sie den Status nicht haben. Wo bleiben dann solche Menschen, wie wird die Gesellschaft ihnen gerecht>

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„Wir alle verachten Vorurteile, aber wir sind alle voreingenommen.“
Herbert Spencer (1820-1903)

Unerkannte Behinderung

hackenberger, Friday, 11.03.2011, 11:41 (vor 5705 Tagen) @ Illusion

Hallo "Illusion",

leider verstehst Du offenbar Antworten / Aussagen falsch und bringst daher Teile in falsche Zusammenhänge.

Denn es ist nicht rechtlich erlaubt! Wurde auch nicht so geschrieben. Dass war leider in der Vergangenheit, also > 60 Jahre so.

Heute schützen und Gesetze davor!

Auch solltest Du nicht Beeinträchtigungen/Schwierigkeiten welcher Art auch immer mit dem Thema Schwerbehinderung vergleichen. Jeder Mensch, der eine Behinderung welche zur Antragstellung gebracht werden kann, kann dieses anerkennen lassen, muss es aber nicht.

Wir als SchwbV sind per Gesetz dazu verpflichtet und haben uns aus diesem Grund dazu wählen lassen, uns für die Belange der Schwerbehinderten und Gleichgestellten und deren Belange einzusetzen..

Wir sind nicht zuständig für sonstige Probleme von AN, wie z.B. hat hier die/der ledige alleinerziehende Mutter/Vater bei Bewerbung Nachteile.

Wer als Mandatsträger solche Überlegungen in seine Entscheidung mit einbezieht könnte Probleme wegen Mandatspflichtverletzung bekommen.

Wenn man als Mandatsträger damit Probleme hat, muss/ sollte man sich früher oder später die Mandatsfrage stellen.

PS: Der Gard der Behinderung (GdB) wird schon seit vielen Jahren nicht mehr in "%" dargestellt. Dieses hatte ganz berechtige Gründe. Findet man in Forumsbeiträgen, da schon mehrfach behandelt.

Also, als SchwbV bitte nicht mehr von x% sprechen sondern nur rechtlich korrekt GdB xy.

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