Betriebsratsarbeit/versammlung (Umgang mit BR / PR)

malti, NRW/ RLP /SAARL, Sunday, 13.03.2011, 13:50 (vor 5700 Tagen)

Hallo an ALLE!:-)
Nachdem ich seit 4 Jahren(meine 1.Amtszeit)öfter in diesem Forum nach Hilfe und Ratschlägen suche,habe ich mich heute hier registriert,da ich keinen Rat über die Suchfunktion finde.
Ich bin im Nov.2010 als SBV wiedergewählt worden und seit der letzen BR-Wahl auch Ersatzmitglied des BR.
Meine Zusammenarbeit mit dem BR war und ist sehr gut.Ich nehme an allen BR-Sitzungen teil mal als SBV,mal als BR-Mitglied.Man läßt mich meine Arbeit machen,aber da wir uns alle schon seit mehr als 20 Jahren kennen und ich als engagierte Person bekannt bin fängt der BR an mich mehr und mehr in die BR-Arbeit einzubinden.Vor 1 Woche rief er mich an und erzählte mir von einer gleichgestellten Mitarbeiterin die ein Problem bei der Teil-Arbeitsfreistellung mit dem Bezirksleiter hat.Sie hat akut einen Pflegefall zu organisieren und ich sollte doch mal schauen was es für Möglichkeiten der besonderen Freistellung gäbe.Daraufhin habe ich Stunden im Internet recherchiert,habe das Pflegezeitgesetz "gefunden",dem BR davon erzählt,das Thema wurde als TOP für die BR-Sitzung aufgenommen und ich sollte/habe davon berichtet und allen Sitzungsteilnehmern(24)das Gesetz ausgedruckt und verteilt.
Da ich mich nach meiner Recherche sehr gründlich mit diesem Gesetz beschäftigt habe,schlug ich vor,eine Betriebsvereinbarung wg.der Lohnfortzahlung für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung abzuschliessen.Daraufhin meinte der Vorsitz ich solle den Vorschlag der Gsbv machen wenn ich demnächst (zum 1.Mal in meiner gesamten Amtszeit)zum Treffen eingeladen werde.

Was meint ihr>Ist das Pflegezeitgesetz die Aufgabe der SBV>

Dann,nach der Sitzung kam der Vorsitzende auf mich zu und forderte mich auf,für die kommende BR-Versammlung eine Rede vorzubereiten um mich dort vorzustellen.
Ich habe mich bereits ALLEN Mitarbeiter unserer Region vorgestellt mit einem Aushang-Rundschreiben mit Fotos von mir und meiner Stellvertretung übers Firmen-Intranet nach unserer Wahl.
Mein "Problem"ist nun :MUß ich das machen,mich auf der BR-VERSAMMLUNG präsentieren>
Einerseits finde ich die Gelegenheit schon klasse,andererseits weiß ich nicht was ich dort sagen soll.
Wir sind ein bundesweites Filialunternehmen und ich bin "nur" für ca.50 schwerbehinderte/gleichgestellte Kollegen in der BR-Region NRW/RLP/SAARL zuständig.Diese Mitarbeiter haben mich gewählt und "kennen"mich aufgrund meines Kandidatenbriefs.
Da ich nicht freigestellt bin,halte ich bei Bedarf den Kontakt telefonisch und NEU-Betroffene haben das ausführliche Rundschreiben von mir mit Telefonnummer.Das funktioniert sehr gut bisher.

Was meint ihr>
Soll/muß ich bei der BR-Versammlung(es sind 10 Termine in den 3 BDL)als vortragende SBV teilnehmen>
Wenn ja,gibt es eine Musterrede für eine SBV>Ich habe noch nie eine Rede halten müssen und bin total ratlos.:-(

danke und hoffentlich habt ihr einen Rat
schönen Gruß

malti

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Betriebsratsarbeit/versammlung

hackenberger, Sunday, 13.03.2011, 15:00 (vor 5700 Tagen) @ malti

Hallo "malti",

als Neuer erst einmal willkommen hier :flower:

So nun zu Deinen Fragen.

Pflegezeitgesetz ist grundsätzlich keine Aufgabe der SchwbV, denn es betrifft ALLE Beschäftigte. Also Zuständigkeit des BR.

Kein Betriebsratsmitglied muss in einer Betriebsversammlung in die "Bütt". Ausnahme der BRV. Weitere Ausnahme besteht für Vorsitzende von BR-Arbeitsgruppe/ Ausschüssen. Denn auch dort bringt der Vorsitz auch hier Aufgaben mit.

Fazit: Vorsitzende vertreten diese Gremien nach außen.

Dieses gilt auch, wenn der BR ggf. per Beschluss eine andere Feststellung treffen würde.

Doch, wenn die Mehrheit eines Gremiums eine bestimmte Sicht vertritt, wie auch hier "Ausarbeitung und Vortrag" und man sich gegen diese Mehrheit stellt, so dürfte dieses sich sehr massiv auf die weitere Zusammenarbeit auswirken.

Nun noch ein Hinweis: Du weist ja "Doppelmandat" ist möglich und auch gar nicht falsch. Doch wenn die VPSchwb als BR an einer Sitzung teilnimmt, so ist sie NICHT als VPSchwb verhindert. Bedeutet, es darf für die SchwbV dann nicht auch der Stelli teilnehmen. Man hat dann in diesem Gremium 2 Hüte auf und muss in Aussagen immer deutlich zu Ausdruck bringen in welcher Rolle man handelt/ argumentiert.

Wenn der SchwbV vom BR die Möglichkeit eingeräumt wird auf der Betriebsversammlung auch ein Beitrag vorzustellen, so sollte man diese Gelegenheit nutzen. Viele BR machen leider SchwbV dieses Angebot nicht. Also, nehme es wahr, aber als SchwbV mit Deinen Themen, also Themen der SchwbV/ des SGB IX.

» Wir sind ein bundesweites Filialunternehmen und ich bin "nur" für ca.50
» schwerbehinderte/gleichgestellte Kollegen in der BR-Region NRW/RLP/SAARL
» zuständig. Diese Mitarbeiter haben mich gewählt und "kennen" mich aufgrund
» meines Kandidatenbriefs.
Ist dieses Gebiet lt. BetrVG ein einziger Betrieb> Also alle diese Beschäftigte haben auch nur diesen EINEN BR mitgewählt>

Denn die SchwbV ist eine Mitarbeitervertretung EINES Betriebes. Ausnahme § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX. Diese Ausnahme kann aber hier nicht zum tragen kommen, da die räumliche Nähe nicht gegeben ist.
Weiter Zusammenfassen kann man auch nur Betriebe wenn diese nicht einzeln Wahlberechtigt sind, also keine 5 Wahlberechtigten haben. Es darf dann nur ein Betrieb selbst die Wahlvoraussetzung haben.

Für alle anderen Betriebe ohne eigenen SchwbV ist gem. § 97 die GSchwbV zuständig. Diese muss dann auch stets prüfen, einer dieser Betriebe Wahlfähig ist/wird und dann dort Wahlen einleiten.

Wurde bei Dir gegen diese Regeln gewählt, wäre diese Wahl NICHTIG. Also nicht nur Anfechtbar. Bedeutet, sie hat rechtlich NIE stattgefunden. Dieses kann von JEDERMANN JEDERZEIT also auch noch nach Jahren festgestellt werden. Bedeutet in der Folge, alle ggf. getroffenen Regelungen sind auch nichtig. Es könnte dann auch negativ sich auf BR-Beschlüsse auswirken, da dann durch die Teilnahme der NICHTIGEN SchwbV die Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung verletzt wurde.


Kontextlinks:

[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Doppelmandat]Forumsbeiträge zum Thema "Doppelmandat"[/link]

Fazit:
Chance einen eigenen Beitrag, gerne auch zu einem SchwbV-fremden Thema wahrnehmen. Denn eigentlich gilt auch hier "kneifen" gilt nicht und alle hatten einmal das erste Mal. Man darf dann auch gerne daraif eingehen, dass es das erste Mal ist und keiner Perfekt ist. Die Koll. respektieren dieses eigentlich.

Betriebsratsarbeit/versammlung

malti, NRW/ RLP /SAARL, Sunday, 13.03.2011, 15:45 (vor 5700 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die nette Begrüßung und die schnelle Antwort.

Die Sache mit dem Doppelmandat hatte ich schon recherchiert und das ist mir auch alles klar.
Da gibt es auch keinerlei Probleme.

»
» Doch, wenn die Mehrheit eines Gremiums eine bestimmte Sicht vertritt, wie
» auch hier "Ausarbeitung und Vortrag" und man sich gegen diese Mehrheit
» stellt, so dürfte dieses sich sehr massiv auf die weitere Zusammenarbeit
» auswirken.

Ich habe mich nicht dagegen gestellt,sondern möchte mich nicht zu sehr in die Arbeit der FREIGESTELLTEN 6 ! BR-Mitglieder unseres Bezirks reinziehen lassen.


» Wenn der SchwbV vom BR die Möglichkeit eingeräumt wird auf der
» Betriebsversammlung auch ein Beitrag vorzustellen, so sollte man diese
» Gelegenheit nutzen. Viele BR machen leider SchwbV dieses Angebot nicht.
» Also, nehme es wahr, aber als SchwbV mit Deinen Themen, also Themen der
» SchwbV/ des SGB IX.

So sehe ich es auch und mache mir auch schon viele Gedanken darüber.

Was mir fehlt:ich bräuchte eine Musterrede um eine "Form"zu haben.Leider bin ich rethorisch nicht so versiert um zu wissen wie ich so'ne Rede aufbauen muß um kurz und umfassend alles zu sagen.

Hast Du keine Redevorlage für mich die ich als Muster nehmen könnte>
Oder einen Link zu kostenlosen Vorlagen für solche Gelegenheiten>


» Ist dieses Gebiet lt. BetrVG ein einziger Betrieb> Also alle diese
» Beschäftigte haben auch nur diesen EINEN BR mitgewählt>

Also: Unser Berieb besteht aus 8 Beriebsratsregionen mit einem jeweiligen BRV + Gremium + SBV
Außerdem gibt es einen GBR.
Also ist alles O.K.!oder>


» Fazit:
» Chance einen eigenen Beitrag, gerne auch zu einem SchwbV-fremden Thema
» wahrnehmen. Denn eigentlich gilt auch hier "kneifen" gilt nicht und alle
» hatten einmal das erste Mal. Man darf dann auch gerne daraif eingehen,
» dass es das erste Mal ist und keiner Perfekt ist. Die Koll. respektieren
» dieses eigentlich.

Ja Du hast ja recht;-)

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Betriebsratsarbeit/versammlung

hackenberger, Sunday, 13.03.2011, 15:53 (vor 5700 Tagen) @ malti

Hallo "malti",

» danke für die nette Begrüßung und die schnelle Antwort.
Bitte ;-)

» Was mir fehlt:ich bräuchte eine Musterrede um eine "Form"zu
» haben.Leider bin ich rethorisch nicht so versiert um zu wissen wie ich
» so'ne Rede aufbauen muß um kurz und umfassend alles zu sagen.
»
» Hast Du keine Redevorlage für mich die ich als Muster nehmen könnte>
» Oder einen Link zu kostenlosen Vorlagen für solche Gelegenheiten>
Nein, mit einer Musterrede kann ich nicht dienen, doch man findet ggf. etwas im Web.

» Also: Unser Berieb besteht aus 8 Beriebsratsregionen mit einem jeweiligen
» BRV + Gremium + SBV
» Außerdem gibt es einen GBR.
» Also ist alles O.K.!oder>
Nein, 8 BR also 8 SBV und 1 GSBV.
Auch die Nachfrage, sind hier mittels TV vom BetrVG § 3 abweichende Betriebe gebildet worden> Denn mir ist immer noch nicht ganz klar wie die SchwbV, also örtl., über diese Fläsche gebildet worden ist>

Betriebsratsarbeit/versammlung

malti, NRW/ RLP /SAARL, Sunday, 13.03.2011, 16:02 (vor 5700 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard


» » Also: Unser Berieb besteht aus 8 Beriebsratsregionen mit einem
» jeweiligen
» » BRV + Gremium + SBV
» » Außerdem gibt es einen GBR.
» » Also ist alles O.K.!oder>
» Nein, 8 BR also 8 SBV und 1 GSBV.
» Auch die Nachfrage, sind hier mittels TV vom BetrVG § 3 abweichende
» Betriebe gebildet worden> Denn mir ist immer noch nicht ganz klar wie die
» SchwbV, also örtl., über diese Fläsche gebildet worden ist>

Sorry,aber ich verstehe deine Frage nicht!

Wir haben pro BR-Region per förmlichem Wahlverfahren die SchwbV gewählt.
Was kann daran falsch sein.>

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Betriebsratsarbeit/versammlung

hackenberger, Sunday, 13.03.2011, 16:06 (vor 5700 Tagen) @ malti

Hallo Monika,

» Wir haben pro BR-Region per förmlichem Wahlverfahren die SchwbV gewählt.
» Was kann daran falsch sein.>

Wenn die BR-Regionen gem § 3 BetrVG gebildet wurden ist alles OK. Es werden leider nur oftmal SchwbV-Regionen/Gremien gebildet für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Solche Fälle sind mir gerade bei der letzten Wahl bekannt geworden. Man (SchwbV und AG) haben da teils Absprachen getroffen, welche nicht rechtsmäßig waren. Dabei ist der § 94 SGB IX sehr eindeutig.

Betriebsratsarbeit/versammlung

malti, NRW/ RLP /SAARL, Sunday, 13.03.2011, 16:18 (vor 5700 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

also was das betrifft ist alles rechtens!

Danke:flower: nochmals für deine Antworten.
Ich werde von meinem "Auftritt";-) bei der BR-Versammlung berichten.
Der 1.Termin ist 9.5.,habe also noch Zeit 'ne Rede zu "bauen"!

Tschüß

--
"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Betriebsratsarbeit/versammlung

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Monday, 14.03.2011, 11:27 (vor 5699 Tagen) @ malti

» Der 1.Termin ist 9.5.,habe also noch Zeit 'ne Rede zu "bauen"!
»
» Tschüß

Hallo,

schicke mir doch mal Deine Mail - Adresse, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen.
Meine Adresse lautet " manfred.lehmann@stadt.mainz.de ".

Gruß
Manfred

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