Entgeltfortzahlung (Wahlen)
Ich muss mal wieder nachfragen...
Nächste Woche wählen wir und einige Schwerbehinderte haben z. B. Nachtschicht und kommen extra zur Wahl in die Firma. Ist diese Zeit als Überstunden abzurechnen> (Ich bin schon nach der Möglichkeit einer Briefwahl gefragt worden, aber das geht beim vereinfachten Wahlverfahren leider nicht...)
Und was ist mit den Wahlberechtigten, die regulär zur Wahl arbeiten> Müssen sie vom Arbeitgeber für die Wahlversammlung frei gestellt werden>
Danke für die Antwort
Heike