Entgeltfortzahlung (Wahlen)

Heike65, Sachsen, Monday, 21.03.2011, 13:47 (vor 5693 Tagen)

Ich muss mal wieder nachfragen...:-|

Nächste Woche wählen wir und einige Schwerbehinderte haben z. B. Nachtschicht und kommen extra zur Wahl in die Firma. Ist diese Zeit als Überstunden abzurechnen> (Ich bin schon nach der Möglichkeit einer Briefwahl gefragt worden, aber das geht beim vereinfachten Wahlverfahren leider nicht...)

Und was ist mit den Wahlberechtigten, die regulär zur Wahl arbeiten> Müssen sie vom Arbeitgeber für die Wahlversammlung frei gestellt werden>

Danke für die Antwort :-)

Heike


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