Arbeitsrechtsschulung (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Monday, 21.03.2011, 14:46 (vor 4791 Tagen) @ 50pit50

Hallo Pit,

ich denke sofern Du es als SchwbV besuchen möchtest, hat der AG Recht, zu speziell. Ich sehe für SchwbV nur den Anspruch auf BR-Grundschulung.

Aber, laut Profil bist Du doch auch BR, warum also dann nicht diese Schulung als BR gem. § 37 BetrVG>

Aber frage auch beim Veranstalter einmal an, ob er diese Schulung auch nach § 96 SGB IX für SchwbV anbietet. Auch der Versuch einer Klage wäre nicht ungeschickt, denn dann bekämen wir ein Urteil. Arbeitsgerichte haben in der letzen Zeit des öfftern zu Gunsten der SchwbV entschieden. Es kommt dann nur auf eine gute Begründung der Notwendigkeit an.


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