G25 Regelungen durch BV (Umgang mit BR / PR)
Liebe Kollegen,
seit Jahren lese ich bei Euch schon mit.
Zuallererst möchte ich mal DANKE sagen.
Klasse dass es solche Hilfen heute gibt.
Ich bin, aufgrund gesundh. Probleme meiner Hauptamtlichen Kollegin, immer wieder als Stellv. im Amt. Bin auch regelmäßig bei den BR-Sitzungen dabei.
Nun zu meiner Frage:Was muss ich als SBV beachten wenn AG (ASA)und BR eine BV zur G25 erstellen wollen>
Zur Info:
Die G25 ist aus den Pflichtvorgaben der BG herausgefallen.
Der AG ist aber trotzdem in der Haftung.
Der BR argumentiert mit dem "schlecht eingestellten Epileptiker/Diabetiker"
dem der Betriebsarzt dann die Fahrerlaubnis zwicken kann und der AG geschützt ist.
Ich bin der Meinung das entscheidet doch in beiden Fällen der normale betreuende Hausarzt etc..
Wir haben MA im Service und in der Entwicklung. Je nachdem geht die Fahrt, meist mit Leihwagen, zum Kunden oder zum Zweigbetrieb.
Vielen Dank schon mal für Eure Kommentare.