Urlaubsanspruch insgesamt (Zusatzurlaub)

hackenberger, Friday, 01.04.2011, 13:22 (vor 4797 Tagen) @ SBV1

Hallo SVB1,

für die Bildung des Zusatzurlaubes gelten die gleichen grundsätzlichen Regelungen wie für den "normalen" Urlaub. Also z.B. bei Teilzeitkräften. Auch 400_Euro_Jobler erhalten Urlaubsansprüche, auch sie sind AN. Vergleichsweise wie Teilzeitler.


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