Büro mit BR (Umgang mit BR / PR)

Heike65, Sachsen, Friday, 08.04.2011, 11:35 (vor 5675 Tagen)

Hallo :-)

Unsere Wahlen sind vorbei und ich bin Vertrauensfrau in unserer Firma. Da ich auch im BR bin, habe ich somit ein Doppelmandat.

Generell läuft es so, dass ich einfach das Büro des BR mit nutze. Da ich sowieso täglich 3 Stunden für BR-Arbeit freigestellt bin, bietet sich das an. Vom Gesetz wird ja auch gesagt, das SchwbV und BR gemeinsame Räume etc. nutzen sollen, wenn keine getrennten Räumlichkeiten vorhanden sind.

Problematisch dabei ist jetzt lediglich, dass der BR in Akten und Unterlagen der SchwbV keine Einsicht haben darf. Aber das Problem klären wir durch einen verschließbaren Aktenschrank.

Wie ist das jetzt mit dem PC bzw. Laptop des BR. Den nutzen wir auch gemeinsam... Ist das ok oder kann bzw. muss ich einen eigenen beantragen (bzw. würde er mir laut Gesetz zustehen)>

Generell habe ich kein Problem damit, da es für mich derzeit auch einfacher ist. Aber Wenn ich mal ausfalle und mein Stellvertreter ran muss, dann könnte es vielleicht Schwierigkeiten geben, denn er darf ja nicht an BR-Datei :-| .

Irgendwie komme ich nicht weiter: Gesetz besagt: Räumlichkeiten etc. mit BR gemeinsam nutzen, wenn nicht anders möglich. Kann sich der AG darauf berufen oder muss er mir eigenen PC stellen>

VG Heike

Büro mit BR

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 08.04.2011, 12:04 (vor 5675 Tagen) @ Heike65

Hallo Heike,

die gemeinsame Nutzung bezieht sich nur auf die Arbeitsmittel, nicht aber auf Arbeitsunterlagen.
Deswegen müssen die elektronisch gespeicherten SBV-Unterlagen auch im System getrennt gespeichert werden - sei es in einer eigenen Aktei, sei es in einem eigenen Laufwerk - und auch entsprechend ggü. anderen BRM gesichert werden. Und selbstverständlich brauchst Du eine praktikable Lösung, die es Deinem Stelli im Vertretungsfall ohne größeren Zeitverzug ermöglicht, an die notwendigen Unterlagen heranzukommen.
Kurz und gut, Du brauchst nicht zwingend eigenen PC oder Laptop, Du brauchst eine separate gesicherte elektronische Datenablage - schon allein wegen § 155 Abs. 1 SGB IX, eine klare Verpflichtung, die auch ggü anderen BRM gilt, wenn Du als SBV tätig wirst.

--
&Tschüß

Wolfgang

Büro mit BR

Heike65, Sachsen, Monday, 11.04.2011, 11:18 (vor 5672 Tagen) @ Heike65

Hallo Bernhard,

vielen Dank für den Hinweis auf die Seite... Das war ein guter Tipp ;-)

Heike

Büro mit BR

hackenberger, Wednesday, 13.04.2011, 11:06 (vor 5670 Tagen) @ Heike65

Hallo Heike,

habe gerade diese Urteile gefunden. Sie sind analog anwendbar auch SchwbV, gem § 96 SGB IX.

Anspruch auf PC für Betriebsratstätigkeit
Der Betriebsrat kann unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse und der sich ihm stellenden Aufgaben frei darüber entscheiden, ob der Arbeitgeber ihm ein bestimmtes Sachmittel (hier: PC nebst Zubehör) zur Verfügung stellen muss.

Sowohl das Arbeitsgericht (ArbG) Nürnberg als auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in zweiter Instanz gaben dem Betriebsrat Recht.

Die Prüfung, ob ein vom Betriebsrat verlangtes Sachmittel zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und nach § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, obliegt dem Betriebsrat.

Quelle:

LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2009
Aktenzeichen: 5 TaBV 32/06
LAG Nürnberg online

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Internet und E-Mail notwendig für Betriebsratsarbeit

Dem Betriebsrat stehen Internetanschlüsse und E-Mail-Adressen für die einzelnen Betriebsratsmitglieder zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht beschlossen.

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat entgegen der Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08) den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben. Der hatte vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt.

Quelle:

BAG, Beschluss vom 14.07.2010
Aktenzeichen: 7 ABR 80/08
PM des BAG vom 14.07.2010

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