Alterteilzeit (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Jens,
NEIN! Die rechtliche Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz Ein Recht der bevorzugten Berücksichtigung gibt es nicht. Vielmehr sind die max. Zeiten, 5 Jahrem, aktiv/passiv der Inanspruchnahme bei Schwerbehinderten kürzer, da sie ja mit 63 Jahren in Rente gehen. Dieses ist aber rechtlich so OK wurde so geurteilt.
Bitte Profil ergänzen:
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Also Anzahl der Schwbv (örtl.) und Anzahl der als KSchwbV zubetreuenden. Also Gesetz kommt ja wohl das BetrVG zur Anwendung. Bitte auch dieses eintragen.
Danke!