Arztbesuche während der Arbeitszeit und Was gilt, wenn AN krank wird (Allgemeines)
Hallo,
weil es immer wieder einmal Thema ist und ich auch gerade eine aktuelle Meldung dazu hereinbekommen habe hier einige Hinweise zu diesem Thema!
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, Arztbesuche außerhalb ihrer Arbeitszeit wahrzunehmen. Speziell bei planbaren Untersuchungen müssen sie stets versuchen, ihren Termin vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend zu erledigen.
Arztbesuche während der Arbeitszeit sind dann möglich, wenn er zwingend erforderlich ist. Beispielsweise, wenn der Arztbesuch aufgrund einer akuten Erkrankung notwendig ist und deshalb nicht aufgeschoben werden kann. Oder wenn aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis keine Möglichkeit besteht, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren.
Aber auch beachten: Bei einer variablen Arbeitszeit müssen Mitarbeiter ihren Gestaltungsspielraum ausnutzen und den Arztbesuch außerhalb der Kernarbeitszeit legen. Auch hier gilt, ein Arztbesuch innerhalb der Kernarbeitszeit bedarf zwingender Gründe.
Tariflicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit eines Arztbesuchs
[link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000008411&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]LArbG Halle (Saale), Urteil vom 23.06.2010, 5 Sa 340/09[/link]
Infoseite von Verdi zum Thema: Arztbesuch während der Arbeitszeit
Weitere Webbeiträge: [link=http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5094.51.7613&id=14739&year=0]Wann der Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt ist[/link]
Was gilt, wenn der Mitarbeiter krank wird>
Hinweis: Ein Arzttermin und die anstehende Behandlung kann auch zur Arbeitsunfähigkeit an diesem Tag führen, z.B. Herzkatheteruntersuchung, so dass dann ein Arzt eine AU-Bescheinigung für diesen Tag/Zeit erstellen könnte. Immer aber alles unter dem Grundsatz "Arztbesuche grundsätzlich in der Freizeit". Auch könnte es zu dem Thema tarifliche/ Arbeitsvertragliche Regelungen geben welche dann zu berücksichtigen sind.