Unterlagen für die Agentur (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 13.04.2011, 17:12 (vor 4787 Tagen) @ ssbkam

Hallo Christa,

also, hier hat sich wohl in den Jahren nach meiner aktiven Zeit etwas geändert, denn auch ich kannte dieses nicht.

Doch auch hier half ein kurzer Anruf bei dem zuständigen SB der Agentur für Arbeit um Aufklärung zu erhalten.

Es ist so, dass auf den [link=http://www.google.de/url>sa=t&source=web&cd=3&ved=0CCwQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.bezreg-koeln.nrw.de%2Fbrk_internet%2Forganisation%2Fpersonalvertretungen%2Farbeitsgemeinschaft%2Fanerkennungsverfahren%2Fantrag_gleichstellung.pdf&rct=j&q=antrag%20auf%20gleichstellung&ei=bbulTZjqMIbKswbS1uj-Bg&usg=AFQjCNFFcLKDuVYO9fakHCOfghZYKWYcHw]Anträgen unter Pkt. 4 b und c[/link] entsprechende Fragen stehen. Diese sind mindestens dann zu beantworten, wenn sich aus diesen der Grund für die Gleichstellung ergibt, wie z.B. Gleichstellung wegen auffälliger behindertenbedingten Krankenfehltage. Denn dann zählen eben nur diese Krankenfehltage und nicht die wegen Grippe, Armbruch usw. Aber die Agenturen können auch grundsätzlich die vollständige Beantwortung verlangen.

Diese Angaben werden aber bei den Agenturen dann hoch vertraulich behandelt und auch sofern Akteneinsicht beantragt wird außer dem Antragsteller keinem zur Kenntnis gebracht. Auch nicht SchwbV/BR/PR oder gar AG.


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