bei 4 std. tägl. AZ Stelli hinzuziehen ??? (Stellvertreter/in)
Hallo,
da muß gar nix "laufen", da diese Dinge erst mal nix miteinander zu tun haben.
Wie Du Deine Arbeitszeit einteilst, hat erst mal nichts mit der notwendigen Zeit für die Mandatsausübung zu tun, zumindest solange Du diese (wie zB bei einer BR-Sitzung - nicht selber beeinflussen kannst.
Wenn die BR-Sitzung länger als deine übliche Tagesarbeitszeit geht, mußt Du diese nicht vorher verlassen und den Stelli einbestellen. ME ist das (vorzeitiges Verlassen und Herbeirufen des Stelli) zumindest dann sogar absolut unzulässig, wenn außer Deiner eigenen Zeitdisposition nix dagegen spricht, der Sitzung bis zum Ende beizuwohnen.
Das ist ein ganz normaler Fall des § 96 Abs. 6 SGB IX.
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&Tschüß
Wolfgang