SBV Unterlagen (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 05.05.2011, 09:00 (vor 5650 Tagen) @ jottde

Hallo jottde,

» Ich entschuldige mich jetzt schon mal falls ich einen Eintrag überlesen
» haben sollte ;-)
JA hast Du, denn auch dieses Thema hatten wir schon ;-)

Doch auch ich finde dieses nun nicht auf Anhieb.

Also, die Unterlagen gehören der SchwbV! Es sind keine persönlichen Unterlagen des Mandatsträger. Es ist hier genau wie bei BR, auch dort gehören die Unterlagen dem BR, also dem Gremium. Bei Wechsel der Mitglieder nach der Wahl stehen dann selbstverständlich alle Unterlagen dem neugewählten BRM zur Verfügung und müssen auch diesen Übergeben werden.

Das zurückbehalten der Unterlagen ist Mandatsbehinderung und könnte sogar ein Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Denn gem. Datenschutz hat die abgewählte/ nicht wiedergewählte SchwbV/GSchwbV/KSchwbV keinen Anspruch mehr auf diese Daten.

Ausnahme sind nur persönliche Unterlagen, also wenn sich der Mandatsträger z.B. eigene/ "private" Notizen gemacht hat.

Bei Unterlagen von Betroffenen mit sehr persönlichen Inhalten kann man auch erst einmal Rücksprache mit Betroffenen halten, ob sie diese Unterlagen gerne zurück haben möchten oder wegen der weiteren optimalen Vertretung an die neu gewählte SchwbV weitergegeben werden sollten.

Unterlagen der SchwbV vom BR, AG oder von Ämtern sind aber zwingend an die neu gewählte weiter zu geben.


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