Schwerbhindertenrecht Digital zu teuer für AG (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 10.05.2011, 09:40 (vor 5645 Tagen) @ thom2307

Hallo Thom,

der AG hat die notwendigen Kosten der SchwbV zutragen § 96 SGB IX. Das Thema ist hier "die notwendigen Kosten". Die Kosten eines Kommentars sind notwendig. Doch ob es eine Digitale Ausgabe sein muss, müssten Gerichte an Hand der vorgetragenen Argumente entscheiden.

Ein mögliches Argument wäre hier, wenn SchwbV und BR z.B. beide diesen Anspruch anmelden würden und so dann via Mehrfachlizenzen eine andere Preis/Nutzen Situation entstehen würde. Dann kann man weiter auch dem AG noch erklären, dass ja zusätzlich der AG/ Personalstelle und BASchwb (§ 98 SGB IX) ja entsprechende Lizenzen beantragen könne, was dann das Gesamte nochmals günstiger machen würde. Weiter hätten dann auch alle die gleiche Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeiten, was die Zusammenarbeit verbessern könnte.

Das Ganze kann man dann ja auch noch auch betreffend BetrVG so machen. Also BetrVG plus SGB IX ggf. plus weiterer notwenidiger Unterlagen digital.


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