Einlagen für Arbeitsschuhe (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 12.05.2011, 13:56 (vor 4739 Tagen) @ karo10

Hallo Karo10,

für Arbeitsmittel ist grundsätzlich immer erst einmal der AG zuständig. Daher würde ich mich an den AG wenden.

Weiter habe folgendes dazu im Web gefunden:
Anpassungen bzw. Veränderungen an Sicherheitsschuhen sind nicht als Leistung über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. Als Kostenträger muß auf den Verordungen die gesetzl. Rentenversicherung ( LVA) oder die entsprechende Unfallversciherung (Berufsgenossenschaft) eingetragen sein.

Aber auch dieses:
Professor Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht, München:

Auszug:
..Wir raten jedoch Ihrem Patienten, sich noch einmal an seinen Arbeitgeber zu wenden.

»Der Arbeitgeber kann sich die Kosten von der Bundesanstalt für Arbeit erstatten lassen«

Aber einfach einmal den gesamten Beitrag lesen und die Beratung der DRV bzw. die zuständige BG einmal anrufen und nachfragen.


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