Besuch der SBV einer anderen Einrichtung (Allgemeines)

SBV-ER, Franken (Nord-Bayern!)www, Friday, 13.05.2011, 12:35 (vor 5642 Tagen)

Hallo!

Ich habe lange gesucht, nichts gefunden. Folgende Fragestellung:

Ich bin SBV einer Behörde und ein Freund ist frisch als SBV gewählt worden. Als Neuling hat er einige Fragen und da ich hier kein gescheites Büro habe habe ich ihm angeboten, während unser beider Dienstzeiten zu besuchen.

Ist es legitim, kann ich es während meiner Arbeitszeit machen und als Arbeitszeit einbringen sowie die Fahrtkosten geltend machen, da ich mein gefördertes Kfz. auch als Dienstwagen mit Reisekostenabrechnung nutze>

Über Antworten mit evtl. gesetzlicher Nachweise wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße!

--
Schönen Tag noch und viele Grüße,

Big Ik.

"Der HERR schafft Gerechtigkeit und Recht allen, die Unrecht leiden." (Psalm 103,6)

"Jeder sehe nicht auf das Seine, sondern auch auf das, was dem andern dient." Philipper 2,4

Besuch der SBV einer anderen Einrichtung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.05.2011, 14:16 (vor 5642 Tagen) @ SBV-ER

Hallo,

alles, was Du da aufgeschrieben hast, fällt unter das Stichwort "Privatvergnügen", da ein Zusammenhang mit der Erfüllung Deiner gesetzlicher Pflichten auch nicht ansatzweise erkennbar ist.
Für SBV-Neulinge gibt es jede Menge Anbieter von Seminaren, die auch durchaus kurzfristig noch freie Termine bieten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Besuch der SBV einer anderen Einrichtung

hackenberger, Saturday, 14.05.2011, 22:02 (vor 5640 Tagen) @ SBV-ER

Hallo,

ergänzend auch noch diese Hinweise.

Die Tätigkeiten der SchwbV ergeben sich aus § 95 SGB IX. Alles weitere sei es auch noch so gut gemeint ist Privatsache und kannn daher AUSSCHLISSLICH in der Freizeit erfolgen und hier enstehende Kosten dürfen NICHT dem AG in Rechnung gestellt oder abgerechnet werden.

Missachtungen können schwerwiegende Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung und sogar Strafrechtliche Folgen haben.

Denn die Zeit betreffend könnte es als Arbeitszeitbetrug gewaertet werden und rechnet man Kosten ab so könnte dieses als versuchten oder falls der AG ggf. auch gutgläubig erstattet als Betrug mit allen Folgen gewertet werden.

Daher max. Hinweise wo man sich schulen kann. Schulen kann man sich zum Beispiel bei den IA oder Landes IA oder auch hier unter Seminare (linke Linkspalte) findet man Angebote. Aber weiter findet man auch z.B Angebote unter www.behinderungundarbeit.de (Veranstalter der Kluwer Verlag) mit Prof. Dr. Knittel oder Prof. Dr. Trenk-Hinterberger. Man kann dann ggf. auch bei mir anfragen auch ich berate und weise gerne SchwbV ins SGB IX gegen Rechnung ein. Aber auch die Gewerkschaften bieten Schulungen.

Doch was auch helfen kann, waere im Rahmen von Selbststudium hier auf den Seiten oder in Forumsbeitraegen lesen. Sofern die hierfuer aufgewendeten Zeiten im Rahmen bleiben waeren diese Zeitaufwaende auch druch das SGB IX als Mandatszeiten abgeckt und daher statthaft.

Du erkennst, es gibt viel Möglichkeiten der erlaubten Hilfen.

Selbst sollte man solche nur anbieten, wenn man im Thema fit ist. Bist Du es> Denn man moechte ja Koll. auch nicht gut gemeint ungeschickt beraten.

PS: Der Dienstherr der anderen Dienststelle könnte berechtigt den Zugang verweigern, da es dafür "leider" keine Rechtsgrundlage gibt.

Besuch der SBV einer anderen Einrichtung

SBV-ER, Franken (Nord-Bayern!)www, Wednesday, 18.05.2011, 15:10 (vor 5637 Tagen) @ hackenberger

Hallo

und vielen Dank für die Antworten.

Habe heute mein Profil mal nachgebessert - bin im öffentlichen Dienst und die zu besuchende SBV ebenso.

Nach einem heutigem Gespräch mit meiner Personalchefin ist das innerhalb unseres Stadtgebietes durchaus legitim, auch wenn ich einen Dienstwagen dafür nähme. Wenn dem nicht so wäre dürfte ich für GIS-Fragen auch nicht zur Stadtverwaltung zwecks Erfahrungsaustausches.

Also: Frage ist inhäusig für mich geklärt.

Eine Anmerkung sei mir erlaubt: Das ist eine super gut gelungene Homepage. Wenn jemand Neuling ist, der wird aber von der Informationsmenge erschlagen. Bis man erstmal die Routine hat, vergeht einige Zeit. Deswegen lieber der persönliche Kontakt.

Viele Grüße!

Besuch der SBV einer anderen Einrichtung

SBV-ER, Franken (Nord-Bayern!)www, Thursday, 19.05.2011, 13:02 (vor 5636 Tagen) @ SBV-ER

Ergänzung: :-)

Ich finde dieses Forum klasse.

Dass viele Informationen notwendig sind, ist klar und deswegen bin ich gerne User hier.
Generell bedeutet es auch intensivste Einarbeitung, wenn man Benachteiligte beraten und ihnen weiterhelfen will.
Aber die Beratung ist das A und O, gerade die persönliche, vis-á-vis.

Speziell auf das Ursprungsthema ;-) noch kurz die Ergänzung, dass die Einigung mit dem Dienstherrn generell geschlossen wurden. Das bedeutet, dass - wenn überhaupt - Reisekostenrecht fußt.

--
Schönen Tag noch und viele Grüße,

Big Ik.

"Der HERR schafft Gerechtigkeit und Recht allen, die Unrecht leiden." (Psalm 103,6)

"Jeder sehe nicht auf das Seine, sondern auch auf das, was dem andern dient." Philipper 2,4

RSS-Feed dieser Diskussion