ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten (Allgemeines)

andre-sven, Hessen, Friday, 13.05.2011, 23:06 (vor 5641 Tagen)

Hallo,

bin mal wieder voll ins Wespennest gestochen und eine Kollegin hat mich um Hilfe gebeten. Diese Kollegin ist seit Anfang Mai ausgesteuert. Erhält weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie befindet sich zur Zeit in der Eingliederung nach dem Hamburger Modell. Sie will arbeiten und nicht die Erwerbsminderungsrente beantragen. AG, Krankenkasse hatten bereits darauf bestanden, das sie dies beantragt. Aber sie will arbeiten und wird es auch schaffen, wieder voll einzusteigen, nur dies braucht seine Zeit.

Bereits im Vorfeld hatte ich ihr bereits mitgeteilt, das sie sich früh genug arbeitslos melden soll. Dies hat sie gemacht, aber die Agentur hat abgelehnt. Derzeit Widerspruch. Hilfe zum Lebensunterhalt wird nicht gewährt, weil sie ja einen festen Arbeitsvertrag hätte und sie möge doch bitte voll arbeiten, dann hätte sie ja wieder ein Einkommen.

Auf alle Fälle steht sie derzeit ohne Einkommen da. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz fallen an. Nicht Krankenversichert mehr, weil niemand Beiträge bezahlt und jetzt auch noch nicht mal Geld, um alle notwendigen Ausgaben zu bezahlen>

Als Tipp habe ich bereits Sie gebeten, sich an einen Anwalt zu wenden.

Aber was kann Sie machen, um für alle notwendigen Auslagen Geld zu erhalten> Hier weiss ich nicht mehr weiter.

Viele Grüße und schönes Wochenende

ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten

hackenberger, Saturday, 14.05.2011, 13:38 (vor 5641 Tagen) @ andre-sven

Hallo,
wir SchwbV können nicht immer helfen. Hier haben wir nur die Möglichkeiten des § 81 Abs. 4 SGB IX. Also Versuch der Wiedereingliederung und Anspruch auf Teilzeit.
Sonst bleibt dann nur der Hinweis auf das Sozialamt.
Alles weitere fällt nicht unter unsere Aufgaben.
Ggf. könnte wenn vorhanden die betriebliche Sozialbetreuung helfen, es wäre deren Aufgabe.

ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 14.05.2011, 22:22 (vor 5640 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

die Begründung der AA ist sehr wahrscheinlich rechtsfehlerhaft. Ein Widerspruch mit Hilfe eines Fachanwaltes ist mE aussichtsreich. Sofern es keine anderen Unterhaltsverpflichteten gibt, sollte die AN Antrag auf Grundsicherung stellen.

--
&Tschüß

Wolfgang

ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten

andre-sven, Hessen, Wednesday, 18.05.2011, 18:15 (vor 5637 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich bin ja wirklich baff, das man Grundsicherung auch beantragen kann, wenn man noch einen Arbeitsplatz hat. Dies werde ich auf alle Fälle jetzt erstmal weitergeben, weil man auch der Kollegin Hilfe zum Lebensunterhalt verweigert hat. Mittlerweile musste sie die Eingliederung aussetzen, weil einfach nicht mehr genügend Geld da ist, um die Fahrt zum Arbeitsplatz zu kommen. Jeder Cent wird hat jetzt in den Unterhalt gesteckt. Es gibt halt hier auch keine Personen, die ihr gegenüber Unterhaltsverpflichtet sind.

Aber danke und ich hoffe, sie kommt jetzt weiter.

Sowohl gegen die Agentur für Arbeit wie auch gegen das Sozialamt wurde Widerspruch eingelegt. Mir kommt nur alles so vor, als ob man diese halt in die Rente schicken will, weil wir Schwerbehinderte ja für den AG nur eine Last sind und wen es einmal erwischt hat, den versucht man halt abzuschieben.

Viele Grüße und nochmals Danke.

» Hallo,
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» die Begründung der AA ist sehr wahrscheinlich rechtsfehlerhaft. Ein
» Widerspruch mit Hilfe eines Fachanwaltes ist mE aussichtsreich. Sofern es
» keine anderen Unterhaltsverpflichteten gibt, sollte die AN Antrag auf
» Grundsicherung stellen.

ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten

hackenberger, Wednesday, 18.05.2011, 19:07 (vor 5637 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

wir leben in einem Sozialstaat mit einem guten sozialen Netz. Man muss sich nur kümmern.

Bei den vielen Problemen der Koll. hier wäre es hilfreich, wenn sie entweder hier via Gewerkschaft oder z.B. Vdk einen starken Partner an der Seite hätte, der auch die notwendige fachliche Ahnung und aber auch rechtliche Möglichkeiten hat.

Die SchwbV sollte hier mit Versuchen etwas zu erreichen und vor allem entsprechende Hilfsangebote unterbreiten immer sehr bedacht um gehen. Denn es gehört zum einen nicht zu ihren Aufgaben. Daher besteht immer die Gefahr, dass man sich regresspflichtig machen könnte wenn man Auskünfte usw. gibt. Doch was auch droht ist, dass die SchwbV in ein sehr negatives Licht gerät. Denn es könnte ja geschehen, dass sie gut gemeint und hoffnungsvoll Aus-/ Zusagen macht und es später aber ganz anders endet. Dann kann es heißen, die SchwbV mach "große Zusagen/Sprüche" und erreicht/bringt dann doch nichts. Dann hat man den negativen Klatsch ab. Denn auch wenn zu Beginn von Betroffenen gelobt wird und Anerkennung erhält, dass es dann später auch aus Enttäuschung ganz anders endet. Denn wie lautet ein altes Sprichwort "Bei Geld hört die Freundschaft auf". Und auch hier ist doch das Grundthema Geld.

ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten

TEC-SBV, Leverkusen (NRW), Thursday, 19.05.2011, 16:15 (vor 5636 Tagen) @ andre-sven

Hallo,
§ 125 SGB 3 Minderung der Leistungsfähigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige,......
Ich habe mit der Argentur für Arbeit auch schon eine Wiedereingliederung unter Leistungsbezug von Arbeitslosengeld 1 vereinbart.
Hartnäckigkeit zahlt sich hierbei aus.

--
M.f.G.
Frank

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