ausgesteuert und wovon Lebensunterhalt bestreiten (Allgemeines)
Hallo,
wir SchwbV können nicht immer helfen. Hier haben wir nur die Möglichkeiten des § 81 Abs. 4 SGB IX. Also Versuch der Wiedereingliederung und Anspruch auf Teilzeit.
Sonst bleibt dann nur der Hinweis auf das Sozialamt.
Alles weitere fällt nicht unter unsere Aufgaben.
Ggf. könnte wenn vorhanden die betriebliche Sozialbetreuung helfen, es wäre deren Aufgabe.