Wahl zur Schwerbehinderten Vertretung (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 09.06.2005, 14:55 (vor 6898 Tagen) @ Christian Butz

Hallo Christian,

Du solltest als ver.di-Mitglied auf alle Fälle auch Kontakt zu ver.di aufnehmen. Sofern die Wahl erstmalig stattfindet und Du nicht bekannt bist, solltest Du dir überlegen mit den Betroffenen ein persönliches Gespräch zu suchen. Denn nichts ist besser, auch in der Werbung, als eine persönliche Ansprache.

In einem Schreiben, zwecks Wahlwerbung, würde ich darstellen, wie wichtig eine entsprechende Vertretung ist und z.B. auch Ziele welche man ggf. vorrangig angehen möchte. Auch ist es wichtig, dass die Betroffenen erkennen, hier ist jemand, dem das Thema wirklich "am Herzen liegt". Der also nicht nur ein Mandat des Mandates wegen anstrebt.

Eine Schwerbehindertenvertretung ohne BR ist aber leider stark beschränkt, denn die SchwbV hat weniger Durchsetzungsrechte als der BR. Daher solltet ihr auch gemeinsam mit ver.di überlegen ob es nicht sinnvoll ist auch einen BR zu etablieren.


Grundsätzlich begrüße ich es aber auch immer wieder, wenn AN bereit sind eine Wahl zur SchwbV anzustreben. Daher viel Erfolg.:-)

PS: Ganz wichtig, informiere dich über die Rechte der Schwerbehinderten, die Pflichten des AG und die Rechte und Pflicheten der SchwbV. Denn die Betroffenen werden Fragen über den Sinn/Vorteil einer Wahl der SchwbV stellen.;-)


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