Seminar Kosten (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 07.06.2011, 12:06 (vor 4713 Tagen) @ Volvo

Hallo Heinzgen,

erst einmal willkommen hier als Neue/r :flower:

» Bin seit April 2011 die SBV
Glückwunsch.

» Ich Arbeite in einem Familien Unternehmen (gibt es seit 1866) in NRW mit
» jetzt nur noch ca 75 Beschäftigen davon 7 Schwerbehinderten und ein paar
» mit 40% und 30%
Gleich hier einmal den Hinweis! Der Grad der Behinderung (GdB) wird schon ganz bewusst seit Jahren nicht mehr als "Prozent (%)" angegeben. Also nur noch z.B. GdB 30.

Die Kosten der Schulungsmaßnahme muss der AG tragen § 96 SGB IX.

Sofern das Seminar auch Verpflegung beinhaltet, kann der AG kann die Haushaltsersparnis abziehen.

Da aber SchwbV und BR rechtlich vergleichbar sind, muss hier eine Gleichbehandlung erfolgen.

Gibt es im Betrieb eine Regelung betreffend der Dienstreisen, so ist diese auch bei Dienstreisen der SchwbV und BR zu beachten.

» Darauf hin habe ich die Unterlagen auch mit Beschluss des BR im April
» 2011 im (Personalbüro) abgegeben.
Es bedarf keines Beschlusses des BR. Die SchwbV ist eine eigenständige Mitarbeitervertretung und entscheidet und beschließt ihre Belange/ Bedürfnisse selbstständig/ eigenverantwortlich § 96 SGB IX.

» Werde zu diesem Seminar mit der Bahn fahren muss der Arbeitgeber
» die Kosten tragen. Der BR musste nicht in vor Leistung treten.
Der AG muss alle notwenigen Kosten tragen, auch die Reisekosten und man muss nicht in Vorlage treten. Man kann also den AG auffordern, dass er eine Fahrkarte beschafft. Es sei es gibt im Betrieb Regelungen (BV) welches so etwas vorsieht.


PS: Bitte Dein Profil noch vervollständigen/ ergänzen. Also alle zutreffenden Klammerwerte eintragen.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Lese hierzu auch den 1. Forumsbeitrag "Streng geheim..."


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