Arbeit der SBV (Allgemeines)
Hallo "malti",
» Wie seht ihr das mit dem gemeinsam "arbeiten" der 8 Regionen,die über die
» ganze Republik verstreut sind>
Ist grundsätzlich positiv ein netzwerk zu bilden zu haben und zu pflegen. Doch hier ist die GSchwbV gefordert. Sie kann gem. § 97 Abs. 8 SGB IX "Durchführung von Versammlungen der Vertrauens- und der Bezirksvertrauenspersonen" zu Versammlungen der VPSchwb einladen. Weiter sollte auch sie, GSchwbV es sich zur Aufgabe machen ein solches Netzwerk zu bilden und zu pflegen.
Da kann man zu diesen Versammlungen auch [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=4]Fachleute[/link] einladen um anstehende Fragen zu behandeln und Problem zu klären. Es sind dann auch keine Schulungen. So entsteht dann auch kein Konflikt mit dem AG wegen "häufiger" Schulungen.