Wahlvorstand stellt sich selbst als Kandidat auf (Wahlen)
Hallo Torsten,
die Frage ist unter der Rubrik -Wahlmaterial- geklärt.
Dort steht:
Wer kann gewählt werden>
Wählbar sind alle Beschäftigten, die auch in den Betriebs-, Personal oder Richterrat gewählt werden können. Das heißt: Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwer behindert sein.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit
- keine Leitende-Angestellten-Funktion
Somit klar, dass auch Wahlvorstandsmenschen wählbar sind!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter