Neuwahlen als SBV (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 14.06.2011, 10:14 (vor 5609 Tagen) @ doessy3101

Hallo,

» folgender Sachverhalt: Wir haben mehrere Betriebsteile. in zwei
» Betriebsteilen gibt es eine SBV, außerdem gibt es eine GSBV. Nun gibt es
» seit dem 01.05.2011 im dritten Betriebsteil insgesamt 5 sbM. Muss nun im
» dritten Betriebsteil die Wahl für eine SBV eingeleitet werden> Wenn ja,
» durch wen> Übernimmt die GSBV die Betreuung der sbM bis zur nächsten
» ordentlichen Wahl>
Es gehört zu den ersten Pflichten der GSchwbV in Betrieben in welchen sie mangels örtl. SchwbV dieses örtl. Mandat wahrnimmt dort sofern die Vorrausetzungen für eine Wahl gegeben sind (wie hier) unverzüglich die Wahl einzuleiten.

Unterlässt sie (GSchwbV) dieses, also handelt sie Pflichtwidrig.

PS: Findet man alles auch in sehr vielen Forumsbeiträgen zum Thema Wahl und auf der Sonderseite, siehe Link links.


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