Hallo,
ich muss gestehen, dass ich doch etwas verwundert bin über diese Fragestellung von Dir. Denn laut Profil bist Du nicht nur SchwbV sondern auch BR.
Daher sollte das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bekannt sein. Dieses bildet die Grenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer.
Es gibt betreffend der täglichen/ wöchentlichen Höchstarbeitszeiten keine Sonderregelungen für Schwerbehinderte.
Auswirken kann sich auf die Arbeitzeit bei Schwerbehinderten die §§ 81 Abs. 4 SGB IX und 124 SGB IX.
Ich habe aber auch das Gefühl, dass hier eine Schulung in beiden Mandaten sinnhaft wäre.
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