Mehrarbeit / Schichtdienst (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 10.06.2005, 13:15 (vor 6897 Tagen) @ Schila

Hallo Schila,

zum einen ist es wichtig, dass Betroffene auf Grund ihrer Behinderung auch im Schichtdienst tätig sein können. Sofern Schwerbehinderte bei der Einstellung bewußt die Tätigkeit nur aufgenommen haben weil kein Schichtdienst erforderlich ist, müssen sie nun ggf. nicht in den Schichtdienst wechseln. Je nach Inhalt des Arbeistvertrages/Tarifvertrages muss der AG grundsätzlich Änderungskündigungen (also Ausdehnung des ArbV auf Schichtdienst) aussprechen.

Schaue Dir auch mal das Urteil des BAG an.

(Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 3. Dezember 2003 - Aktenzeichen: 9 AZR 462/01)


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