Teilnahme an Arbeitgruppen des BR (Sitzung)
» Heute hat der Betriebsrat eine kleine Arbeitsgruppe gebildet um die Gleitzeitordnung zu modifizieren. Natürlich wurde ich als SBV nicht eingeladen.
Hallo Sandra,
wenn der BR beschließt, eine Arbeitsgruppe im Sinne des § 28a BetrVG zu bilden, dann hat die SBV ein umfassendes beratendes Teilnahmerecht und ist zu den Sitzungen dieser Arbeitsgruppe beizuziehen nach zwischenzeitlich vorherrschender Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur (ebenso beispielsweise Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 95 Rn. 14, und Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, § 95 Rn. 67).
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Viele Grüße
Doris