Zuständigkeit der SBV (Allgemeines)

Ironie, Thursday, 30.06.2011, 08:40 (vor 5594 Tagen)

Guten Morgen,

nachdem ich mich seit Wochen durch diese gigantische
Forum - danke, danke! - wühle, stellt sich mir immer wieder
die Frage der Zuständigkeit.

Des Öfteren wird darauf hingewiesen, dass die
Schwerbehindertenvertretung nur für Schwerbehinderte
zuständig ist.

Hier sehe ich ein klassisches Dilemma:
Zum Beispiel kommt es von Zeit zu Zeit vor, dass ich
gefragt werde, welche Schritte zum Erlangen eines SBA
unternommen werden sollen.

Streng genommen dürfte ich denjenigen nicht unterstützen,
da er nicht schwerbehindert ist.
Doch ich helfe, sozusagen als Investition in die Zukunft.

Denn wer den Ausweis noch nicht besitzt, benötigt weitaus
mehr Unterstützung, als derjenige, der die ganze Nummer
schon durch hat und weiß, worauf es ankommt.

Vielen Dank für das Interesse!

Ironie

Zuständigkeit der SBV

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 08:53 (vor 5594 Tagen) @ Ironie

Hallo Ironie,

so wie Du es darstellst, versteh ist es nicht. Schau doch einfach einmal ins Gesetz, in den § 95 SGB IX und dort in die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Dann findests Du auch Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung.

Doch auch hier gilt der Grundsatz, nach bestem Wissen und Gewissen.

Also sollte auch ein berechtigter Grund für alles, auch Anragstellung gegeben sein. Denn sonst könnte man von Missbrauch reden.

Übrigens, Missbrauch, missbräuchliche Antragstellungen, führte auch zur Einschränkung beim Thema, ab wann gilt der Kündigungsschutz> Also die 3 Wochenfrist.

Auch immer daran denken, grundsätzlich sind BR/PR für die Koll. da und zuständig, wir sind die "Fachleute" für bestimmte Angelegenheiten gem. SGB IX Teil II.

PS. Danke für das Lob.

Zuständigkeit der SBV

Ironie, Thursday, 30.06.2011, 09:00 (vor 5594 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard.

Den Paragraphen 95 hatte ich mit diesem Detail
nicht mehr im Hirn.
Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa.

Ironie

Zuständigkeit der SBV

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 09:23 (vor 5594 Tagen) @ Ironie

Hallo Ironie,

noch einen Hinweis, eine Anregung.

Wenn man viele Koll. mit dem Thema Aufgaben der Schwerbehinderung und was kann wie zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führen erreichen möchte. Also eune Art Erstaufklärung leisten möchte, solkte man mit dem BR einen eigenen Beitrag für die Betriebsversammlung absprechen.

Zuständigkeit der SBV

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 09:27 (vor 5594 Tagen) @ Ironie

Hollo Ironie,

Du erkenntst, man sollte immer wieder mal im Selbststudium das SGB IX lesen. Zu mindest die entscheidenden §§§ und auch die Kommentierungen. Auch das regelmäßige Mitlesen in Foren hilft.

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