Schwangerschaft Schwerbehinderung (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 02.07.2011, 11:48 (vor 5590 Tagen) @ dadda27

Hallo "dadda27",

erst einmal als Neue willkommen hier :flower:

Nun zu Deiner Frage:

» Was passiert wenn die Schwerbehindertenvertretin schwanger wird, den
» Regelschwangerschafturlaub antreten will, aber danach gern das Amt wieder
» übernehmen möchte>
Ganz einfach, so lange die VPSchwb verhindert ist nict der 1. Stelli das Mandat wahr. Aber die VPSchwb, kann sich in em Schwangerschaftsurlaub auch ausdrücklich als NICHTVERHONDERT erklären und dann das Mandat vollumfänglich wahrnehmen. Dann geht es aber nur "VOLLUMFÄNGLICH". Sie bekommt dann aber für diese Zeit und ggf. Fahrkosten KEINEN AUSGLEICH.

Sofern die VPSchwb sich nicht als NICHTVERHINDERT erklärt und der 1. Stelli temporär nachrückt, nimmt die VPSchwb nach Ende des Schwangerschaftsurlaubes einfach wieder das Mandat auf und der 1. Stelli ist wieder weiter "nur" der 1. Stelli.

Sofern man nur 1 Stelli gewählt hat, kann es in solchen Fällen Probleme geben, wenn dann während der Vertretungszeit der Stelli krank wird oder in Urlaub geht. Denn dann gibt es in dieser Zeit keinen der die Rechte und Aufgaben der VPSchwb für diesen Betrieb wahrnehmen kann. Daher sollte man immer am besten mindestens 2 Stelli wählen.

Eine Nachwahl von Stelli ist nur möglich so lange es im Betrieb keine gewählten Stelli gibt. Dieses ist aber in dem Fall hier ja nicht gegeben. Auch nicht bei Krenkheit oder Urlaub des einzigen temporär nachgerückten Stelli.

Auch die GSchwbV darf in diesem Falle die Aufgaben der SchwbV nicht gem. § 97 SGB IX wahrnehmen, denn im Betrieb gibt es ja eine gewählte SchwbV, welche eben nur ggf. verhindert ist.

PS:
Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner!

Auch bitte das Profil noch ergänzen. Also alle Klammerwerte beachten.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Hier also Gesetz und Anzahl! Steht auch alles im 1. Forumsbeitrag "Streng geheim..."


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