verlängerte Pausen zum Spritzen (Allgemeines)

Heike65, Sachsen, Wednesday, 06.07.2011, 13:16 (vor 5588 Tagen)

Hallo...

Wir hatten jetzt unsere erste Versammlung und es wurde das Problem mit dem Spritzen angesprochen. Wir haben mindestens 3 Diabetiker in der Firma, die sich vor den Mahlzeiten spritzen müssen. Da wir ein Produktionsbetrieb sind, geht das natürlich nicht direkt am Arbeitsplatz. Der Weg - in die Garderobe, Zucker messen, spritzen und zurück in die Abteilung - geht von den normalen Pausen ab. Dadurch sind die SB aber - meiner Meinung nach - den anderen gegenüber benachteiligt, weil sie eigentlic heine verkürzte Pause haben.

Jetzt würde ich gern durchsetzen, dass sie Betroffenen eine bezahlte Pausenverlängerung bekommen - 5 Minuten wären ausreichend... Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen oder habt ihr Tipps, wie ich das am besten durchsetzen kann>

Ich habe dazu nur § 81 SGB Abs. 4 gefunden... Habe ich was übersehen>

Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise, Heike

verlängerte Pausen zum Spritzen

Diana, Erfurt, Wednesday, 06.07.2011, 13:31 (vor 5588 Tagen) @ Heike65

Genau diesen Paragraphen würd ich auch nehmen.
Der AG ist ja sozusagen verpflichtet, die Arbeitszeit behindertengerecht zu gestalten.
Ich arbeite im Callcenter und kann mich daher am Platz spritzen. Aber in deinem Fall würde ich mal mit dem AG über eine Anpassung reden. Ich würde mich als Diabetiker in diesem Fall nämlich auch benachteiligt fühlen.

Viel Glück

LG
Diana

verlängerte Pausen zum Spritzen

hackenberger, Wednesday, 06.07.2011, 13:40 (vor 5588 Tagen) @ Heike65

Hallo Heike,

» Jetzt würde ich gern durchsetzen, dass sie Betroffenen eine bezahlte
» Pausenverlängerung bekommen - 5 Minuten wären ausreichend... Gibt es dafür
» gesetzliche Grundlagen oder habt ihr Tipps, wie ich das am besten
» durchsetzen kann>

Ein klassisches Thema für eine Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung für das Universitätsklinikum Ulm gemäß § 83 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)

Siehe dort unter 8. Arbeitszeit

.....Behinderte bzw. gesundheitsbeeinträchtigte Beschäftigte, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder gesundheitlichen Schädigung einen erhöhten Pausenbedarf haben, erhalten zusätzliche, bezahlte Pausen bzw. verlängerte Pausenzeiten.......

Gleich auch hier die Antwort auf den Beitrag von Diana.

Gem. § 81 Abs. 4 SGB IX muss der AG geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Toilette ist kein geeigneter Raum. In der Regel gibt es aber geeignet Sozialräume.

Doch dass ist "nur" das Thema geeigneter Raum. Das andere ist das Thema Zeit = Arbeitszeit. Dafür ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt. Hier kann man also nur verhandeln. Es könnte nun auch sein, dass der AG sagt, die Koll. welche rauchen gehen bekommen diese Zeit auch nicht vergütet, sie müssen ausstempeln.

Daher versuchen dieses über die Integrationsvereinbarung zu erreichen.

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