Erstantrag (Antragstellung / Widerspruch)

wolle, Brandenburg, Wednesday, 13.07.2011, 13:14 (vor 4681 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ein Mitarbeiter stellt heute einen Erstantrag zur Feststellung seiner Behinderung und informiert seinen Arbeitgeber gleichseitig davon.

ab wann kann sich der Mitarbeiter auf seine rechte als Schwerbehinderter berufen und wirken diese >

habe gehört dies wirken erst ab Feststellungsbescheid.

mit freundlichen grüßen

Wolle


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