SBV UND Vertreter abwesend - was nun? (Stellvertreter/in)
Liebe Mitstreiter!
Wie ist die Rechtslage, wenn sowohl der SBV als auch sein Vertreter für längere Zeit (1 oder 2 Wochen) abwesend sind> Gibt es dazu irgendeine Rechtsvorschrift>
Würde dieses einen Verstoß gegen irgendeine Rechtsnorm darstellen>
Bin ich als SBV verpflichtet, derartige Situationen zu vermeiden (z. B. durch Abstimmung des Urlaubs)>
Gruß
Amor