Geheimhaltung (Umgang mit BR / PR)

Steinerin, Schl.-Holstein, Friday, 15.07.2011, 19:52 (vor 5576 Tagen)

Hallo Bernd Hackenberger, hallo alle Anderen!

habe lange und viel hier gelesen, meine auch interpretationsfähige Antworten gefunden zu haben, möchte aber sichergehen, dass ich richtig liege.

Neulich hatte ich ein Gespräch mit unserem BR-Vorsitzenden (habe wegen der Schwangerschaft der jetzigen SBV. das Amt übernommen)der meinte, ich solle ihm alles, bis auf die krankheitsbezogenen Daten der Schwbs. geben, da das Gremium sich dann besser beim AG einsetzen könne. Als ich meinte, das unterläge der Geheimhaltung, sagte er, das Gesetz solle ich ihm mal zeigen, das dem Gremium die Arbeit verwehren würde.
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit solle ich ihm die Daten ruhig geben, er bräuchte sonst nur ins Personalbüro gehen, dort würde er sie eh bekommen.
Auch wurde mein "Büro/Arbeitsplatz" für diesen Job weit weg vom BR-Büro gelegt, für jegliches Nachschlagen in Gesetzestexten, abgesehen vom SGB IX muss ich endlose Wege in Kauf nehmen, werde das also eher im Netz nachschlagen, erspart mir viele Wege.
Zurück zur Frage: Wieviel darf er wissen, was soll er wissen und unterliegt nicht doch alles der Geheimhaltung>
Liebe Grüße vonner Küste

Steinerin

Geheimhaltung

hackenberger, Friday, 15.07.2011, 20:15 (vor 5576 Tagen) @ Steinerin

Hallo Steinerin,

grundsätzlich gibt es keine Pflicht der Verschwiegenheit im Gremium, also zwischen SchwbV und BR.

» Neulich hatte ich ein Gespräch mit unserem BR-Vorsitzenden (habe wegen der
» Schwangerschaft der jetzigen SBV. das Amt übernommen)der meinte, ich solle
» ihm alles, bis auf die krankheitsbezogenen Daten der Schwbs. geben.
Dazu besteht kein Anlass auch hat der BR/BRV hierauf kein Anspruch.

» sagte er, das Gesetz solle ich ihm mal zeigen, das dem Gremium die Arbeit
» verwehren würde.
Die Aufgaben der SchwbV erledigt die gewählte SchwbV und nicht der BR. Der BR kann und sollte die SchwbV unterstützen. Man hätte hier auch einfach zurück fragen können, wo in welchem Gesetz es steht, dass ich ihm alles geben soll. Dann hätte er wohl passen müssen.

Also, den BR in sofern informieren wie es zur Unterstützung der SchwbV aus Sicht der SchwbV notwendig ist.

» er bräuchte sonst nur ins Personalbüro gehen, dort würde er sie eh bekommen.
Ja, dann kann er sich ja gerne dort weitere Informationen holen sofern er meint diese zu benötigen.

» Auch wurde mein "Büro/Arbeitsplatz" für diesen Job weit weg vom BR-Büro
» gelegt, für jegliches Nachschlagen in Gesetzestexten, abgesehen vom SGB IX
» muss ich endlose Wege in Kauf nehmen, werde das also eher im Netz
» nachschlagen, erspart mir viele Wege.
Wie, das Büro wurde nun soweit verlegt oder liegt weit weg>
Wenn es nun soweit verlegt wurde, könnte man prüfen ob man hier die SchwbV im Mandat behindern wolle. Liegt es soweit weg, könnte man und auch mal der BR versuchen hier ein Besserung zu erreichen. Aber es geht ja auch so, denn Bewegung schadet ja nicht ;-) Weiter sind auch alle Wege Mandatszeiten, also man bekommt es vergütet.

» Zurück zur Frage: Wie viel darf er wissen, was soll er wissen und
Soviel wie nötig um gut zusammen zu arbeiten. Man sollte also hier im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einen für beide Seiten gut Lösung finden. Auf keinen Fall darf aber der BR verlangen, dass die SchwbV ihn Informiert. Auch der BR wie auch der AG sind nicht weisungsbefugt. Bedeutet auch man muss sich vom BR nichts erlauben oder bestätigen lassen was man macht, machen möchte. Doch eine gewisse Absprache kann hilfreich sein.

Die VPSchwb ist wohl in Schwangerschaftsurlaub oder Elternzeit und kommt wieder> Da würde ich doch auch mit dieser einmal sprechen, wie sie es gehandhabt hat.

PS: Ich bin ganz einfach der "Bernhard" und am liebsten aber immer einfach alle ansprechen ;-)

Geheimhaltung

J_Neumann, BW, Monday, 18.07.2011, 17:19 (vor 5573 Tagen) @ Steinerin

Hallo Steinerin,
Ich weis nicht warum es hier Streit um die Daten geben kann. dem BR liegen doch alle wichtigen Daten der gemeldeten SB aus der Jahresmeldung nach §80 SgB IX vor.

Sollte der BR diese Meldung nicht bekommen haben sollte er sich mal mit dem Personalbüro unterhalten.

Warum musst du ins BRbüro um im Gesetz nachzuschlagen> Alle diese Unterlagen Kommentare von SgB IX, BertrVG, AGG und so weiter stehen auch dir zu. Du musst nur beschließen diese zu beschaffen und teilst dies deinem Arbeitgeber mit. Und lass dich bloß nicht mit einer alten Ausgabe abspeisen.
Ich denke aber daß du auch noch einige Schulungen für dich beschließen solltest. die Grundlagenseminare hast du ja hoffentlich bereits besucht.


Gruß Joachim

Geheimhaltung

hackenberger, Monday, 18.07.2011, 17:31 (vor 5573 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

ich unterstelle einmal, dass die SchwbV die notwenigen Unterlagen/ Kommentare schon hatte. Also diese nun der SchwbV zur Verfügung stehen. Sollte dieses nicht so sein, wäre eine Beschaffung sinnvoll. Der AG könnte aber gem. SGB IX darauf verweisen, dass die beim BR vorhandenen Bücher usw. gem. § 96 Abs. 9 SGB IX mitzunutzen sind. Dann wäre der BR gefordert hier zu versuchen dieses begründet abzuwehren.

Geheimhaltung

Steinerin, Schl.-Holstein, Monday, 18.07.2011, 17:35 (vor 5573 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim, hallo alle
die Daten liegen ihm auch vor, denke ich, er will sie von mir! Das ist der Unterschied. Ich denke, er möchte sich mal "an der Neuen" austesten.

Meine Vorgängerin war freigestellte Betriebsrätin, hatte alle Unterlagen greifbar. Da der BR die SBV ohne BR-Funktion nicht im BR-Büro haben möchte wurde mein "Arbeitsplatz" mit Schrank und Unterlagen in einen anderen Raum verlegt. Somit werde ich wohl die entsprechenden Gesetzestexte noch bestellen müssen, weil eben diese Texte dort im Büro blieben.
Ja, ich habe Grundlagenseminare besucht, bin trotzdem noch verhalten im Auftritt, habe jedoch erreicht, dass man mich offiziell zu den ASA-Sitzungen einlädt, was bisher nicht der Fall war.
Jetzt fehlt mir zu diesem Thema auch noch eine Schulung.

Vielen Dank für die Tipps und Informationen.

Grüße Steinerin

Geheimhaltung

hackenberger, Monday, 18.07.2011, 17:51 (vor 5573 Tagen) @ Steinerin

Hallo Steinerin,

wer hat die Unterlagen und das Büro verlagert> Der BR darf nicht einfach bestimmen wo die SchwbV ihr Büro hat. Gem. § 96 Abs. 9 SGB IX hat die SchwbV erst einmal die Büroräume und Ausstattung des BR mitzunutzen. Es sein der AG stellt der SchwbV eigene zur Verfügung.

Es kann nun hier aber sein, dass die VPSchwb, weil sie auch freigestellte Betriebsrätin ist, hier sich nicht um eigene Räumlichkeiten für die SchwbV gekümmert hat. Dann solltest Du dieses nun versuchen beim AG umzusetzen. Aber auf keinen Fall, kann der BR einfach die SchwbV ausquartieren. Nur ob dieses hier nun ein Grund sein sollte sich mit dem BR anzulegen wäre ernsthaft zu überlegen. Daher sollte/könnte man den BR auf die Rechtslage gem. SGB IX hinweisen auch darauf, dass er hier nicht weisungsbefugt ist und auch nicht mit dem Hausrecht des BR betreffend des BR argumentieren kann, da das Gesetz also § 96 Abs. 9 SGB IX hier das höhere Rechtgut ist, er aber gerne doch die SchwbV unterstützen möge, dass beide Seiten ein zufriedenstellende Lösung erhalten.

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