Hallo Steinerin,
grundsätzlich gibt es keine Pflicht der Verschwiegenheit im Gremium, also zwischen SchwbV und BR.
» Neulich hatte ich ein Gespräch mit unserem BR-Vorsitzenden (habe wegen der
» Schwangerschaft der jetzigen SBV. das Amt übernommen)der meinte, ich solle
» ihm alles, bis auf die krankheitsbezogenen Daten der Schwbs. geben.
Dazu besteht kein Anlass auch hat der BR/BRV hierauf kein Anspruch.
» sagte er, das Gesetz solle ich ihm mal zeigen, das dem Gremium die Arbeit
» verwehren würde.
Die Aufgaben der SchwbV erledigt die gewählte SchwbV und nicht der BR. Der BR kann und sollte die SchwbV unterstützen. Man hätte hier auch einfach zurück fragen können, wo in welchem Gesetz es steht, dass ich ihm alles geben soll. Dann hätte er wohl passen müssen.
Also, den BR in sofern informieren wie es zur Unterstützung der SchwbV aus Sicht der SchwbV notwendig ist.
» er bräuchte sonst nur ins Personalbüro gehen, dort würde er sie eh bekommen.
Ja, dann kann er sich ja gerne dort weitere Informationen holen sofern er meint diese zu benötigen.
» Auch wurde mein "Büro/Arbeitsplatz" für diesen Job weit weg vom BR-Büro
» gelegt, für jegliches Nachschlagen in Gesetzestexten, abgesehen vom SGB IX
» muss ich endlose Wege in Kauf nehmen, werde das also eher im Netz
» nachschlagen, erspart mir viele Wege.
Wie, das Büro wurde nun soweit verlegt oder liegt weit weg>
Wenn es nun soweit verlegt wurde, könnte man prüfen ob man hier die SchwbV im Mandat behindern wolle. Liegt es soweit weg, könnte man und auch mal der BR versuchen hier ein Besserung zu erreichen. Aber es geht ja auch so, denn Bewegung schadet ja nicht
Weiter sind auch alle Wege Mandatszeiten, also man bekommt es vergütet.
» Zurück zur Frage: Wie viel darf er wissen, was soll er wissen und
Soviel wie nötig um gut zusammen zu arbeiten. Man sollte also hier im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einen für beide Seiten gut Lösung finden. Auf keinen Fall darf aber der BR verlangen, dass die SchwbV ihn Informiert. Auch der BR wie auch der AG sind nicht weisungsbefugt. Bedeutet auch man muss sich vom BR nichts erlauben oder bestätigen lassen was man macht, machen möchte. Doch eine gewisse Absprache kann hilfreich sein.
Die VPSchwb ist wohl in Schwangerschaftsurlaub oder Elternzeit und kommt wieder> Da würde ich doch auch mit dieser einmal sprechen, wie sie es gehandhabt hat.
PS: Ich bin ganz einfach der "Bernhard" und am liebsten aber immer einfach alle ansprechen 