Arbeitnehmer mit behinderten Kindern - Nachteilsausgleiche? (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 19.07.2011, 16:16 (vor 5575 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

weiß jemand von Euch ob es im Rahmen des SChwerbehindertengesetzes irgendetwas gibt, was Eltern von behinderten Kindern in Anspruch nehmen können und gesetzlich festgelegt ist. In den Tarifverträgen ist üblicherweise nichts vermerkt außer die üblichen Arbeitsbefreiungen etc. Ich habe trotz aller Recherchen nichts gefunden, aber vielleicht habe ich nur die falschen Suchwörter benutzt.
Würde mich freuen, wenn ich fündig werden könnte.

Liebe Grüße aus dem im Moment wolkenverhangenen Allgäu
Gruß A.

Arbeitnehmer mit behinderten Kindern - Nachteilsausgleiche?

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 20.07.2011, 06:50 (vor 5574 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

(hier ist es genauso grau und naß).

Aus Erfahrung mit eigenen behinderten Kindern.
Verbindung aufnehmen zum Integrationsamt, die sind da in der Regel recht gut. und gern behilflich, haben auch Geld und gute Verbindungen zu Sozialämtern.

Stichwort "Teilhabe am täglichen Leben" ist Inhalt des SGB IX, aber man kann sich streiten, ob Tipps in diesem Bereich Aufgabe der SBV ist.
Zumindest persönliche Erfahrungen sind da weiter gebbar, nach meiner Meinung.

Übrigens ist auch bei Kindern der Intergrationsfachdienst ein guter Ansprechpartner. Die sind oft ganz froh mal etwas andere Fragestellungen ab zu arbeiten als nur "Arbeitsleben" und sagen es auch gleich, wenn da Bereiche sind, wo sie nicht zuständig sind und nicht tätig werden können.
Die kennen sich aber dann in der Region meist am besten aus und können weiterleiten.

Wir haben mit dem IA SEHR gute Erfahrungen gemacht mit den Angelegenheiten unserer Kinder, insbesondere wenn wir als Eltern da iin den Begründungen nicht deutsch pedantisch stichwortartig waren, sondern fantasiereich alle Ecken ausgeleuchtet haben.

So nach dem berühmten Mönch, der in der Frühmesse rauchte. Auf die Frage des anderen rauchenden (süchtigen) Mönchs, der nicht in der Frühmesse rauchte,
er habe trotz Frage keine Erlaubnis zum Rauchen bekommen, sagte der Raucher:
- nun du hast wohl gefragt, ob du beim Beten Rauchen darfst> -
-Ja-
- Nun siehst du Bruder, ich fragte, ob ich beim Rauchen Beten darf, und das wurde mir erlaubt! -

Also viel gute und produktive Fantasie, die Antworten müssen die IA'ler geben und nicht wir, als Fragesteller und Hilfesuchende Eltern.

Übrigens rede ichnicht von Vergünstigungen sondern von Hilfen, um mit der Behiinderung der Kinder nicht selber als Familie noch mehr behindert und benachteiligt zu werden, als dies auf grund der behinderung des Kindes sowieso nicht zu umgehen ist.
(z.B. notwendiges größeres Auto, weil ein Rollstuhl untergebracht werden muß bei jeder FAhrt, nicht nur im Urlaub)

Darüber hinaus, stehen nicht nur Arbeitnehmern sondern auch Selbständigen Hilfen für behiinderte Kinder zu!! Sogar echt Reichen.

Gruß

Ede

Arbeitnehmer mit behinderten Kindern - Nachteilsausgleiche?

Doris, Wednesday, 20.07.2011, 12:44 (vor 5574 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

es gibt ein [link=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung>Text=C-303/06]Urteil[/link] des Europäischen Gerichtshofs vom 17.07.2008, C-303/06, zum Antidiskriminierungsrecht betreffend "Richtlinie 2000/78/EG Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf..." zu einer Arbeitnehmerin,
die selbst keine Behinderung hat, deren pflegebedürftiges Kind aber behindert ist.

Dieser Fall betraf zwar eine Arbeitnehmerin aus England, das Urteil zur Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG gilt aber gleichermaßen auch für Deutschland.

Kontextlink:
"Diskriminierungsverbot erstreckt sich auch auf Arbeitnehmer mit behindertem Kind"

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Viele Grüße
Doris

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