Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin (Allgemeines)

x1esru ⌂, Thüringen, Monday, 25.07.2011, 11:04 (vor 5569 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,

es hat sich eine Ärztin an mich gewandt, die bei uns am Universitätsklinikum arbeitet. Sie hatte schon einen GdB, aber jetzt ist noch eine psychische Erkrankung hinzugekommen.

Sie hat Sorgen, ob sie das dem AG mitteilen muss und ob sie auch trotz ihrer psychischen Erkrankung weiterhin als Ärztin praktizieren kann.

Gibt es dazu vielleicht Erfahrungen oder bekannte Urteile> Das wäre toll:-).

Vielen Dank und viele Grüße

Ruth Eßer

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.07.2011, 13:30 (vor 5569 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth,

die Tatsache einer psychischen Erkrankung muß eine Ärztin genauso wenig dem AG mitteilen wie jeder andere AN, unabhängig davon, ob schwerbehindert oder nicht.
Diagnosen gehen den AG nix an !

Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Auswirkungen/Symptome der Erkrankung sich auf die arbeitsvertraglichen Pflichten auswirken.
Dann kann man schauen, in wie weit durch Maßnahmen zB nach § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX der Arbeitsplatz bzw. die Beschäftigung gesichert werden kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

jaha, Kiel Schleswig-Holstein, Monday, 25.07.2011, 13:34 (vor 5569 Tagen) @ x1esru

» Hallo Ruth,
»
» Sie hat Sorgen, ob sie das dem AG mitteilen muss und ob sie auch trotz
» ihrer psychischen Erkrankung weiterhin als Ärztin praktizieren kann.
»
Selbst, wenn auf Grund der psychischen Erkrankung, der GdB erhöht werden sollte, muss die Ärztin dem AG nicht den Grund der Erhöhung mitteilen. Der Grund, warum der GdB erteilt worden ist steht ja nicht im Schwerbehindertenausweis.
In wie weit sie ihren Beruf ausüben kann leigt allein in ihrer Verantwortung und muss sie selbst entscheiden.

Liebe Grüße aus dem hohen Norden

jaha

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.07.2011, 18:08 (vor 5569 Tagen) @ jaha

Sorry Jaha,
» In wie weit sie ihren Beruf ausüben kann leigt allein in ihrer
» Verantwortung und muss sie selbst entscheiden.
Das stimmt so pauschal nicht. Ein/e AN hat sehr wohl grundsätzlich die Pflicht, dem AG gesundheitliche Einschränkungen die sich auf die Arbeitsleistung auswirken, unaufgefordert mitzuteilen Dabei geht es aber um Symptome, nicht um Diagnosen.
Das gehört nach ständiger BAG-Rechtsprechung zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten jedes.
»
» Liebe Grüße aus dem hohen Norden

&Tschüß
»
» jaha
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

hackenberger, Monday, 25.07.2011, 18:45 (vor 5569 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth Eßer,

also Arzt hat man ja auch den Eid des Hippokrates abgelegt. Also auch dieser ist hier zu beachten. Bedeutet, also Arzt darf er hier dann nicht tätig werden, wenn der gesundheitliche Zustand dieses nicht mehr als sicher ermöglicht. Es könnten sonst sowohl arbeits-/straf und zivilrechtliche Folgen drohen.

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

Pia, Monday, 25.07.2011, 20:24 (vor 5568 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das ist ein Gerücht mit den Eid des Hippokrates. Ärzte legen keinen Eid ab.

Viele Grüße

Pia

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

hackenberger, Monday, 25.07.2011, 20:38 (vor 5568 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,

ja rechtlich ist es nicht mehr der Eid in dieser formellen Form. Heute ist der hippokratische Eid durch das Arztgelöbnis, Bestandteil der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte, ersetzt, das jedoch weitgehend auf diesem Eid beruht.

Ein Arzt sollte also ggf. selbst erkennen und einschätzen können ob er trotz bestehender Erkrankungen noch als Arzt tätig sein kann/ darf. Also ob er ggf. Patienten gefährdet.

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

Pia, Tuesday, 26.07.2011, 07:45 (vor 5568 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es gibt keine Verpflichtung für Ärzte Eid oder Gelöbnis abzulegen und hat somit rechtlich keinerlei Bedeutung.

Viele Grüße

Pia

Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 26.07.2011, 11:19 (vor 5568 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard»
» ja rechtlich ist es nicht mehr der Eid in dieser formellen Form. Heute ist
» der hippokratische Eid durch das Arztgelöbnis ersetzt, das jedoch
» weitgehend auf diesem Eid beruht.


Allerdings steht im Arztgelöbnis nichts von der eigenen Gesundheit des Arztes.

VG
Hotte

--
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"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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