Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin (Allgemeines)
Liebe Forumsmitglieder,
es hat sich eine Ärztin an mich gewandt, die bei uns am Universitätsklinikum arbeitet. Sie hatte schon einen GdB, aber jetzt ist noch eine psychische Erkrankung hinzugekommen.
Sie hat Sorgen, ob sie das dem AG mitteilen muss und ob sie auch trotz ihrer psychischen Erkrankung weiterhin als Ärztin praktizieren kann.
Gibt es dazu vielleicht Erfahrungen oder bekannte Urteile> Das wäre toll
.
Vielen Dank und viele Grüße
Ruth Eßer