Tagungsordnungspunkte (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 16.06.2005, 14:38 (vor 6914 Tagen) @ barbara

Hallo Barbara,

das Thema hatten wir auch schon mehrfach behandelt. Aber noch einmal:
Die Schwerbehindertenvertretung hat auch das Recht, Angelegenheiten der Schwerbehinderten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen zu lassen. Deshalb sind die Schwerbehindertenvertreter rechtzeitig über den Termin der nächsten Sitzung zu informieren, hierzu einzuladen und ist ihnen die Tagesordnung mitzuteilen.

Kommt der BR-Vorsitzende diesem nicht nach, hilft nur ein Beschlußverfahren gegen den BR/BR-Vorsitzenden vor dem ArbG.

Auch was die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung, hierzu zählt auch das Protokoll angeht, hilft nur ein Beschlußverfahren gegen den BR/BR-Vorsitzenden vor dem ArbG.

Also in der nächsten Sitzung dieses alles noch einmal genau ansprechen und darauf besthen, dass alles so ins Protokoll aufgenommen wird. Weiter auch gleich den Hinweis geben, dass man sonst leider gezwungen ist zu den entsprechenden rechtlichen Schritten, was man eigentlich nun wirklich nicht will. Solche rechtliche Schritte könnten letztlich sogar zum Mandatsverlust des BR-Vordsitzenden führen, wenn solche rechtlichen Verfahren wiederholt gegen den BR-Vorsitzenden entscheiden.

Weiter hat man selbstverständlich auch noch die Möglichkeit, sofern von zweifelhaften Entscheidungen Schwerbehinderte im Einzeln oder in der Gruppe betroffen sind diese Beschlüsse auszusetzen.


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