Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)
» Hallo Lucki,
falls bisher noch kein SB-Ausweis vorhanden, sollte dieser auf alle Fälle beantragt werden.
Ein SB-Ausweis bedeutet vor allem:
> verbesserten Kündigungsschutz
> Zusatzurlaub
> früherer Renteneintritt
> Freistellung von Mehrarbeit
> Pauschbeträge beim Steuerausgleich
> Reha & Teilhabe am Arbeitsleben
http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/77c/index.html
sonnige Grüße
jp
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jp