Vertrauensperson und Beauftragter des Arbeitgebers (Allgemeines)

Wolfgang E., Saturday, 18.06.2005, 15:12 (vor 6913 Tagen) @ Andor

Das ist nicht erlaubt, schon wegen der Interessenkollision, also kein passives Wahlrecht des Arbeitgeberbeauftragten für die SBV-Wahl.
(VG Aachen, Beschluss vom 25.09.1999, 16 K 371/99.PVL, PersR 2000, 131-132)


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