Benachteiligung (Allgemeines)

Steinerin, Schl.-Holstein, Monday, 22.08.2011, 18:31 (vor 5541 Tagen)

Hallo und guten Abend an alle!!

Ich (SBV)wurde zu einer 3x 2 Tage dauernden Qualifizierungsmassnahme bzgl. meines eigentlichen Jobs angemeldet. Diese Tage des ersten Blockes fielen zunächst so, dass ich an einer BR-Sitzung nicht teilnehmen kann. Dann wurden sie verschoben, um einen Tag nach hinten, sodass ich jetzt sowohl an der BR-Sitzung als auch an einer ASA-Sitzung nicht teilnehmen kann. Ich habe gefragt, ob ich die zwei Stunden, die die ASA dauert, nicht aus dem, im Haus statt findenden Seminar, zur ASA gehen kann.
Mein Vorgesetzter meinte sofort, das sei schwierig, Seminar koste viel Geld etc..., er würde mit dem Geschäftsführer sprechen.
Zwei Stunden später der Anruf, dass ich aus dem Seminar raus sei, weil ich an der Asa-Sitzung teilnehmen wolle. Ich bin sofort abgemeldet und eine Kollegin eingesetzt worden.
Mein Einwand, das sei eindeutig Benachteiligung der SBV und des Mandates wurde nicht anerkannt.
Ich hätte ja an dem Seminar teilnehmen könne, dann allerdings nicht zur ASA.
Jedoch wurde nicht gesagt, dss ich mich entscheiden müsse, ich wurde einfach abgemeldet nachdem ich sagte, dass ich an der ASA teilnehmen möchte.
Da ich nach dem Schwangerschaftsurlaub der eigentlichen SBV wieder voll an meinen Platz zurückkehren werde, wird mir dieses Seminar wahrscheinlich fehlen.
Der AG hätte das Recht das so zu entscheiden.

In meinen Augen rechtlich unsauber, oder>>

Liebe Grüße vom Meer

Steinerin

Benachteiligung

hackenberger, Wednesday, 24.08.2011, 10:32 (vor 5539 Tagen) @ Steinerin

Hallo Steinerin,

grundsätzlich hat zwar Mandatsarbeit Vorrang. Aber bei Schulungsmaßnahmen wie bei Dir sieht die Rechtsprechung die Verhinderung im Mandat als gegeben. Auch ich hätte als AG ein Problem, wenn dann der Mandatsträger sagt, ich möchte eine Schulung zur Mandatswahrnahme mehrfach für > 1 Std. unterbrechen. Denn dann könnte der Erfolg der Quali nicht mehr sinnhaft oder gegeben sein.

Da muss man sich dann halt entscheiden. Ich würde da dann auch eine für mich und mein berufliches Fortkommen wichtige Schulung/ Quali, in diesem Fall entscheiden. Dieses auch, weil man ja sich über die Sitzungsverläufe im Nachgang oder vor den Sitzungen anhand der TO informieren kann. Weiter wird man ja auch sofern es Belange der Schwerbehinderten betrifft vom AG gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt, kann also reagieren.

Sollte es einen sehr dringenden Fall im BR oder ASA geben, der meine Klientel betrifft so würde ich versuchen, dass BR und ASA diese so legt, dass ich ggf. in der Pause der Quali-Maßnahme schnell einmal kurz dazu kommen könnte.

Weiter hat man ja die Möglichkeit die Stelli einzusetzen, sofern solche gewählt sind.

Eine Mandatsbehinderung oder eine Benachteiligung in Folge des Mandates sehe ich daher nicht.

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